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Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Druckversion

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Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Brookida - 25.10.2012, 15:02

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesregierung-will-Auskunft-ueber-IP-Adressen-neu-regeln-1736347.html
Unsere liebe Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Internetüberwachung regeln soll.
Noch ist das kein Gesetz - Bundesrat und Bundestag müssen noch zustimmen. Aber dieser Entwurf ist von der CDU-FDP-Regierung ernst gemeint und die wollen den so umgesetzt sehen ...


Es geht um die Auskunftspflicht für IP-Adressen.
Die soll jetzt automatisiert erfolgen. Gleichzeitig wird die Auskunftspflicht auch auf Kennwörter und PINs erweitert, z.B. für Onlineanrufbeantworter, Emailaccounts und Clouddaten ...
Allerdings geht es nicht mehr um Terrorismus oder so.
"Demnach wäre Auskunft zu erteilen, soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich ist. "
Nun ratet mal, was "Erforschung eines Sachverhalts" alles nicht ist . RD wink

Hier will sich der Gesetzgeber wieder einen Freibrief ausstellen.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - bisty - 25.10.2012, 15:15

Zitat:Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen
Doch die ISP's machen das sowieso, ohne irgendwelche Gesetze - das ist doch sozusagen einer der Grundsteinen des Billingsystems. Genau diese Zuordnung hilft deinem Provider zu verstehen, wie viel Traffic hast du schon im diesen Monat verbraucht.

Zitat:Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird.
Das ist aber schon sehr interessant. Besonders weil die Passwörter sind fast im jeden Fall nicht im Klartext gespeichert, sondern werden sie verschlüsselt, was heißt, dass selbst der Provider kennt deine Passwörter nicht. Werden jetzt alle Provider gezwungen, die Passwörter im Klartext zu speichern?(was aber gegen Datenschutzgesetze verstoßen wird, denke ich).


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 25.10.2012, 15:41

(25.10.2012)Brookida schrieb:  Nun ratet mal, was "Erforschung eines Sachverhalts" alles nicht ist . RD wink

Es geht ja auch nicht um Terrorismus, sondern Strafverfolgung. Der Punkt ist, dass keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Wenn wir mal auf den erwähnten §113 TKG schauen, so ist das alles nicht "neu". Das bestehende Gesetz wurde als verfassungwidrig eingestuft, daher gibt es eine Neuregelung.

Überwachung 2.0 ist wieder einmal hoch gestochen. So funktioniert Strafverfolgung. Wenn ich jemanden beleidge darf ein Polizist mich auch nach meinem Personalausweis fragen und herausfinden wie ich heiße und wo ich wohne, die totale Überwachung ist das Rolleyes
Der Entwurf ist wohl noch etwas murks, aber wenn das so ist, wird das BVerfG das auch (wieder) feststellen. Es wäre gut den Entwurf mal zu sehen.

@bisty:
Es geht hier weniger um Online-Dienste, als Endgeräte, Anschlüsse usw. Solche Passwörter und PINs liegen in Klartext vor, man erhält sie ja meist mit der Post.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Zsolt - 25.10.2012, 15:46

Klingt für mich wie eine abgeschwächte Version von ACTA. Deshalb bin ich dagegen


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Killbeat - 25.10.2012, 16:21

ohh mann können die uns denn nciht einfach mal in ruhe lassen?! immer diese horror meldugen.

edit: wann wird denn darüber abgestimmt?


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Brookida - 25.10.2012, 16:24

(25.10.2012)Flutter Dash schrieb:  
(25.10.2012)Brookida schrieb:  Nun ratet mal, was "Erforschung eines Sachverhalts" alles nicht ist . RD wink

Es geht ja auch nicht um Terrorismus, sondern Strafverfolgung. Der Punkt ist, dass keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Wenn wir mal auf den erwähnten §113 TKG schauen, so ist das alles nicht "neu". Das bestehende Gesetz wurde als verfassungwidrig eingestuft, daher gibt es eine Neuregelung.

Überwachung 2.0 ist wieder einmal hoch gestochen. So funktioniert Strafverfolgung. Wenn ich jemanden beleidge darf ein Polizist mich auch nach meinem Personalausweis fragen und herausfinden wie ich heiße und wo ich wohne, die totale Überwachung ist das Rolleyes
Der Entwurf ist wohl noch etwas murks, aber wenn das so ist, wird das BVerfG das auch (wieder) feststellen. Es wäre gut den Entwurf mal zu sehen.


Wenn es mit Richterlichen Beschluss läuft wäre das ja auch in Ordnung, der Entwurf sieht das aber ohne vor. Im Realen leben wäre das so das auf Vermutung ohne Beschluss deine Post gelesen wird und das sich die Polizei Zugang zu deiner Wohnung verschafft ohne Durchsuchungsbefehl.

Wir haben in Deutschland aus diesen Grund die 3 Gewaltenteilung.

Wie geht die Polizei den vor wenn der verdächtige Beweise in einem Safe hat? Er wird geknackt wenn sich der Schlüssel nicht finden lässt oder die Pin nicht vom verdächtigen genannt wird. Obwohl es da auch kreise gibt die Folter vorschlagen würden um an diese Infos zu kommen.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 25.10.2012, 17:16

(25.10.2012)Brookida schrieb:  Wenn es mit Richterlichen Beschluss läuft wäre das ja auch in Ordnung, der Entwurf sieht das aber ohne vor. Im Realen leben wäre das so das auf Vermutung ohne Beschluss deine Post gelesen wird und das sich die Polizei Zugang zu deiner Wohnung verschafft ohne Durchsuchungsbefehl.

Die Frage ist, von welchen Daten wir hier reden.
Geht es um die Auskunft über Bestandsdaten, also Name und Adresse? Das kann man mit keiner Hausdruchsuchung vergleichen – Dafür geht der Beamte nicht in das Haus reins, sondern liest, was für ein Name an der Klingel steht. Dafür brauch es auch keinen richterlichen Beschluss.
Wenn die Polizei die Telefonnummer eines Verdächtigen hat, kann sie auch herausfinden, wie er heißt und wo er wohnt. Ist im Grunde dasselbe.

Das mit den Passwörtern und PINs sieht anders aus. Wie du sagst: Sie müssen dann eben den Safe knacken. Dafür sollte es aber auch eine richterliche Anordnung geben. Wie gesagt, ich habe den Entwurf nicht gesehen. Aber ich glaube nicht, dass es ohne Anordnung stattfinden soll oder kann. Das käme beim BVerfG nicht durch.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - bisty - 25.10.2012, 17:17

(25.10.2012)Flutter Dash schrieb:  @bisty:
Es geht hier weniger um Online-Dienste, als Endgeräte, Anschlüsse usw. Solche Passwörter und PINs liegen in Klartext vor, man erhält sie ja meist mit der Post.
Ahmm, habe ich etwa einen falschen ISP, weil er hat mir keine Passwörter per Post geschickt, sondern er benutzt die Port-Based Authentifizierung für die erste Anmeldung, und dann muss man das Schlüsselwort für VPN-Verbindung selbst eingeben?


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 25.10.2012, 17:28

(25.10.2012)bisty schrieb:  Ahmm, habe ich etwa einen falschen ISP, weil er hat mir keine Passwörter per Post geschickt, sondern er benutzt die Port-Based Authentifizierung für die erste Anmeldung, und dann muss man das Schlüsselwort für VPN-Verbindung selbst eingeben?

Weiß ich, was für einen Internetdienstanbieter du hast? Soweit ich weiß handhaben das aber einige große Anbieter wie 1&1 oder Telekom so, dass die Zugangsdaten als Klartext vorliegen. Wenn man das Passwort vergisst oder verliert, kann man dann dort anrufen, und es sich erneut geben lassen.
Selbiges gilt für die Handy-PIN.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Brookida - 25.10.2012, 17:40

(25.10.2012)Flutter Dash schrieb:  
(25.10.2012)Brookida schrieb:  Wenn es mit Richterlichen Beschluss läuft wäre das ja auch in Ordnung, der Entwurf sieht das aber ohne vor. Im Realen leben wäre das so das auf Vermutung ohne Beschluss deine Post gelesen wird und das sich die Polizei Zugang zu deiner Wohnung verschafft ohne Durchsuchungsbefehl.

Die Frage ist, von welchen Daten wir hier reden.
Geht es um die Auskunft über Bestandsdaten, also Name und Adresse? Das kann man mit keiner Hausdruchsuchung vergleichen – Dafür geht der Beamte nicht in das Haus reins, sondern liest, was für ein Name an der Klingel steht. Dafür brauch es auch keinen richterlichen Beschluss.
Wenn die Polizei die Telefonnummer eines Verdächtigen hat, kann sie auch herausfinden, wie er heißt und wo er wohnt. Ist im Grunde dasselbe.

Das mit den Passwörtern und PINs sieht anders aus. Wie du sagst: Sie müssen dann eben den Safe knacken. Dafür sollte es aber auch eine richterliche Anordnung geben. Wie gesagt, ich habe den Entwurf nicht gesehen. Aber ich glaube nicht, dass es ohne Anordnung stattfinden soll oder kann. Das käme beim BVerfG nicht durch.

Es geht dabei um ein verschachteltes Argument dem ersten teil stimmt man zu und den zweiten bekommt man mit rein gedrückt in dem Fall die Ip soll mit erfragt werden können, aber gleichzeitig wollen sie auch Zugang zu den Daten die man z.b in der Cloud eingelagert hat.

Das Problem bei der IP ist das man damit sehr viel Unfug treiben kann und sie niemals zu 100% sicher ist das der IP Nutzer auch der Täter war.

Als Vergleich will die Polizei an meine Post müssen sie einen Richterlichen Beschluss haben wollen sie meine Mails soll es mit dem Entwurf ohne gehen.

(25.10.2012)Flutter Dash schrieb:  Selbiges gilt für die Handy-PIN.
Bei der Handy Pin bekommst du eine Puk mit der du das handy entsperrst und dann eine neue Pin eingeben musst.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 25.10.2012, 18:31

PUK oder PIN, ist doch dasselbe Pinkie happy

Es gibt grunsätzlich die Möglichkeit, dass Polizisten Inhalte durchsuchen dürfen. Einschließlich Briefe, Daten, oder dein Haus. Also auch dein Handy, Server oder deine E-Mails. Dafür brauch es die richtigen Gründe und eine richterliche Anordnung. Wenn sie die haben, dann soll das auch gehen, dass Internetdienstanbieter oder sonst wer die Zugangsdaten rausrücken.

Die Frage ist immer, warum und welche Daten erhoben werden. Ein Polizist kann z.B. an Ort und Stelle deine Taschen oder dein Auto durchsuchen, dafür brauch er auch keine richterliche Anordnung, nur einen Grund, es muss je nach dem nicht einmal einen Verdacht geben.

Dass das bei empfindlichen Daten, wie E-Mails etc. nun in Zukunft ohne richterliche Anordnung durchgedrückt wird, interpretiert da finde ich etwas viel rein. Nachdem das alte Gesetz abgelehnt wurde, und gerade deshalb eine Neuregelung stattgindet, wird man das neue Gesetz nicht noch verschärfen.

Ich glaube, der vorläufige Entwurf ist entweder murks oder wird nur falsch interpretiert. Das wird es einfach nicht geben. Ich will den fertigen Entwurf erst einmal sehen.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - bisty - 26.10.2012, 12:08

@Flutter Dash, du hast keine Ahnung, wovon du sprichst, nicht wahr? Die PUK und PIN sind nur auf deine SIM-Karte gespeichert. Vergisst du diese, wird deine Karte für immer gesperrt. Und auch dein Provider kann diese Karte nicht mehr freischalten - stattdessen bekommst du eine neue SIM-Karte.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 26.10.2012, 12:26

(26.10.2012)bisty schrieb:  @Flutter Dash, du hast keine Ahnung, wovon du sprichst, nicht wahr? Die PUK und PIN sind nur auf deine SIM-Karte gespeichert.

T Mobile schrieb:Sollten Sie Ihre PUK einmal brauchen und nicht parat haben, z.B. auf Reisen, so können Sie diese beim Telekom Mobilfunk-Kundenservice erfragen. Dafür benötigen Sie Ihre Mobilfunk-Rufnummer, die Mobilfunk-Kartennummer und ggf. Ihr persönliches Kundenkennwort.

http://www.t-mobile.de/pin-und-puk/0,20547,23855-_,00.html


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - bisty - 26.10.2012, 12:39

Erstens, danke für die Informationen, jetzt weiß ich, welches Provider soll ich nie benutzen. Zweitens, auch wenn dein Provider dein PUK-Nummer kennt(was am Mindestens ergibt einen Sinn, weil PUK-Nummer kannst du nicht verändern), wenn du diesen Nummer 8-10 Mal falsch eingibst, wird deine SIM-Karte trotzdem gesperrt, und hier kann auch der Gott dir nicht viel helfen. Drittens, dein PIN-Nummer wird bei keinem Provider gespeichert - weil das überhaupt kein Sinn ergibt(dein PIN-Numer kannst du IMMER verändern. D.h., dass, wenn auch dein Provider deinen ursprünglichen PIN kennt(was rein technisch möglich ist), heißt das nicht, dass dieser gespeicherte Nummer mit deinem aktuellen PIN übereinstimmt).


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 26.10.2012, 13:11

Ja, ich meinte auch die PUK und nicht die PIN. Was braucht die Polizei auch die PIN, wenn sie die PUK vom Mobilfunkanbieter bekommt?

Zudem, welchen Mobilfunkanbieter hast du dann? Ob nun Telekomm, O2, Vodafone usw. Man kann es ja in deren FAQs nachlesen. Alle speichern die PUK und der Kundenservice kann sie dir erneut geben, falls du sie verloren hast.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - PinkieCake - 26.10.2012, 13:13

Das wird nicht in Kraft treten. Pinkie approved

Es gibt immer noch aufmerksame Bürger die protestieren gehen und dann haben wir ja noch anonymous die das immer gut regeln RD wink

[Bild: anonymous-frankfurt-1.jpg]


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 26.10.2012, 13:21

So ein Quatsch.

1. Es muss eine Neuregelung in Kraft treten, da das vom BVerfG gefordert wurde.

2. Anonymus hat damit nichts zu tun. Aber sie glauben ihnen gehört das Internet und sie seien die einzigen, die ein Recht darauf haben, darin die Meinungsfreiheit zu zensieren und den Datenschutz anderer Internetuser zu missachten Rolleyes Deswegen machen sie ja auch Propagandavideos und streuen Falschinformationen, um Rückhalt bei ihrem "Pöbel" zu gewinnen. Man könnte meinen, dass sie den Faschismus besser praktizieren, als irgendeine westliche Regierung.
Die sollen mal schön ihre Griffel vom deutschen Recht lassen.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - PinkieCake - 26.10.2012, 13:26

(26.10.2012)Flutter Dash schrieb:  Die sollen mal schön ihre Griffel vom deutschen Recht lassen.

Das sehe ich anders. Wenn sich die Regierung mal wieder was rausnehmen will soll anonymous einfach mal irgendein Staats Server Dingens hacken (keine Ahnung was die da so haben) und mal was empfindliches löschen oder veröffentlichen. Dann passt das schon RD wink


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - bisty - 26.10.2012, 13:26

(26.10.2012)Flutter Dash schrieb:  Ja, ich meinte auch die PUK und nicht die PIN. Was braucht die Polizei auch die PIN, wenn sie die PUK vom Mobilfunkanbieter bekommt?
Ich würde gern diese Frage erweitern: was zum Teufel kann der Polizei dein PUK-Nummer bringen? Ich bin selbst mit der Informationssicherheit beschäftigt(plus an der Uni wurden uns die Veranstaltungen in Netzwerken und Informationssicherheit bei den Leuten aus Nachrichtendiensten unterrichtet, so, ich weiß, wovon ich rede), und es ist für mich wirklich interessant, was genau kann die Polizei mit deinem PIN/PUK-Nummer anfangen.


RE: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln (Überwachung 2.0) - Flutter Dash - 26.10.2012, 13:34

(26.10.2012)PinkieCake schrieb:  Das sehe ich anders. Wenn sich die Regierung mal wieder was rausnehmen will soll anonymous einfach mal irgendein Staats Server Dingens hacken (keine Ahnung was die da so haben) und mal was empfindliches löschen oder veröffentlichen. Dann passt das schon RD wink

Die einzigen, die sich dann mal wieder etwas rausnehmen, sind Anonymous. Der Staat schneidet im Vergleich zu ihnen wunderbar ab.

(26.10.2012)bisty schrieb:  Ich würde gern diese Frage erweitern: was zum Teufel kann der Polizei dein PUK-Nummer bringen? Ich bin selbst mit der Informationssicherheit beschäftigt(plus an der Uni wurden uns die Veranstaltungen in Netzwerken und Informationssicherheit bei den Leuten aus Nachrichtendiensten unterrichtet, so, ich weiß, wovon ich rede), und es ist für mich wirklich interessant, was genau kann die Polizei mit deinem PIN/PUK-Nummer anfangen.

Sie kann auf Daten auf dem Handy zugreifen? Dahinter steht doch keine Quantenphysik: Ein Verdächtiger wird festgenommen, man vermutet wichtige Daten auf seinem Handy, aber der Verdächtige wird nicht einfach die PIN rausrücken. Dann braucht die Polizei eben die PUK.
Ich weiß ja nicht, was die Nachrichtendienste euch beigebracht haben...