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Normale Version: Pony Stream (13.04.) (Weekend Stream)
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Freu mich schon darauf Twilight happy
Freitag Abend Stream und am Samstag Brony-Treff FS grins. Kann das Wochenende noch besser werden Pinkie happy?
Ich denk ich bin dabei, wenn ich es nicht wieder verpeile Big Grin
Bin zu 99,9% da Twilight smile
Ich bin schon fast am Start^^
Bin schon drinne. RD laugh
Ich muss sagen das gesendete Video ist super! Twilight happy
(11.07.2014)Zeromix schrieb: [ -> ]Ich muss sagen das gesendete Video ist super! Twilight happy
Danke ^^
Ich suche auch immer nur das Beste od. Bekloppteste raus RD laugh

Ihr könnt übrigens schon in dem Stream kommen ^^
war bzw ist super besser als fehrnsehen! Twilight happy
Und wegen dem nächsten Stream - Du wolltest Vorschläge:
Findet Nemo
V wie Vendetta
sry habs schon wieder verpasst, aber trodzdem danke für die Info, ist der STream jeden Freitag? Versuch dann mal Freitag anwesend zu sein, war heute halt reallife mässig unterwegs.RD deals with it
ja jeden freitag, solange mich fabrony nicht noch fuer belanglosigkeiten bannt.
Ich fands super und diesmal nicht eingepennt (achievement unlocked)
vllt nägsten freitag wall-e ?
Wenn ihr jetzt anfangt große Filmtitel zu Streamen wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
(12.07.2014)Lilith312 schrieb: [ -> ]wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?

Interessiert das? RD laugh

Und als Vorschlag für das nächste mal, wie gestern im chat erwähnt: Der neue Lego-Film
Für mich als Nutzer ist das dank der entscheidung des europäischen Gerichtshofes eher uninterressant nur wie siehts für den guten Mrx aus ?
(12.07.2014)Lilith312 schrieb: [ -> ]Wenn ihr jetzt anfangt große Filmtitel zu Streamen wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?
Meiner rechtlichen Leihenmeinung nach greift da §44a Urhg:
Zitat:Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2. […]

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Will heißen: Solange der Livestream nirgends gespeichert wird und keine wirtschaftliche Bedeutung hat, dürfte das legal sein. Ein solcher Steam unterscheidet sich nicht davon, ein paar Freunde zu dir einzuladen und mit ihnen einen Film anzusehen, auch wenn nur du die DVD gekauft hast. Es sei aber darauf hingewiesen, dass ich kein Experte auf diesem Gebiet bin und meine Interpretation der Rechtslage nicht zwangsläufig mir der Auffassung deutscher Gerichte übereinstimmen muss.

P.S. Sollte irgend jemand dennoch verklagt werden, auf keinen Fall einfach zahlen. Anwalt nehmen und die Klage abwehren. Die meisten Abmahn-Büros geben bereits beim geringsten Widerstand auf, da sie es nicht auf ein Verfahren ankommen lassen wollen, das auch für sie erhebliche Kosten hätte. Und wenn nicht, hat ein Anwalt immer noch gute Chancen, die Klage abweisen zu lassen.

Dies ist nur meine persönliche Meinung zu diesem Thema und keine Rechtsberatung. Niemand sollte nur aufgrund dieses Textes handeln oder Handlungen unterlassen, ohne sich zuvor qualifizierten rechtlichen Beistand einzuholen.
P.P.S.: Nach §52 ( http://dejure.org/gesetze/UrhG/52.html ), der mir jetzt erst eingefallen ist, dürfte " Für die Wiedergabe […] eine angemessene Vergütung zu zahlen [sein]". Aber fragt mich nicht, wie hoch diese ist oder wie genau das durchzuführen ist. Oder ist das Bronytum mittlerweile eine Religion und der wöchentliche Livestream eine Art Gottesdienst oder kirchliche Feier? Dann würde keine Vergütung anfallen.
Religion klingt gut Pinkie approved
(12.07.2014)Lilith312 schrieb: [ -> ]Wenn ihr jetzt anfangt große Filmtitel zu Streamen wie sieht es denn dann mit der Rechtslage aus?

Wo kein Kläger, da keine Klage.