26.10.2012
(26.10.2012)Rariedash schrieb: [ -> ]Ich sags diesmal mal deutlicher, ich bin extrem dagegen minderjährige in nen pub mitzunehmen. Das ist nix persönliches. Das einfach meine einstellung dazu. Da nix anderes kam hab ich pub vorgeschlagen da ich in sowas super gern bin. Und jetzt kurz vor knapp was anderes machen find ich doof. (Dazu kommt yay kommt der pressetyp? und wir haben nen minderjährigen in nem pub dabei..sure.)
LG,
RarieDash
Glücklicherweise ist das alles keine Frage der persönlichen Einstellung, sondern eine Frage der Gesetzeslage. Ich zitiere das Jugendschutzgesetz, Abschnitt 2, §4:
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Daher obacht: Niemand von Euch ist eine personensorgeberechtigte Person, das wären lediglich die Erziehungsberechtigten - zumeist sind das die Eltern.
Eine erziehungsbeauftragte Person ist laut Jugendschutzgesetz, Abschnitt 1, §1, Absatz 4 jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.
Das heißt z. B. das ein 17-jähriger nicht dazu berechtigt ist, einen 14-jährigen mit in den Pub zu nehmen, selbst dann wenn ein Einverständnis der Eltern vorliegen sollte. Wenn die Eltern dem 17-jährigen dennoch ein solches Einverständnis geben, ist das eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Wenn sowas vorkommt schaut dann je nachdem auch mal schnell das Jugendamt vorbei.
tl;dr
Die magische Grenze ist 16 Jahre. Ab diesem Alter kann jeder bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener in den Pub mitkommen. Darunter geht es ganz einfach nicht!
Jetzt kann man sich natürlich noch versuchen damit rauszureden, man hätte nicht gewusst, dass besagte Person unter 16 Jahre alt ist und genau das würde ich im Zweifelsfall auch tun. Rechtlich gesehen ist das allerdings ein sehr schmaler Grat, da im Schadensfalle die Fürsorgepflicht für Minderjährige allen anwesenden Erwachsenen richterlich auferlegt werden kann und eben nicht nur der Betreiber der Gaststätte verantwortlich ist.
Ach so, und Alkohol unter 16 geht schon mal gar nicht!
Alternativ-Vorschlag
Wir gehen zuerst alle gemeinsam in einem Restaurant was essen. Die Einnahme einer Mahlzeit wird einem unter 16-jährigen in diesem Zusammenhang auch ohne Begleitung Erwachsener gestattet. Anschließend gehen wir in den Pub und alle unter 16-jährigen können noch auf ein nicht-alkoholisches Getränk bleiben. Anschließend müssen alle unter 16-jährigen gehen. Die über 16-jährigen können noch bis Mitternacht bleiben. Und wir über 18-jährigen können uns freuen, dass uns im Schadensfalle nicht die Hölle heiß gemacht wird.
Und genau das möchte ich allen Jugendlichen zu bedenken geben: Ob Ihr wollt oder nicht - wenn Ihr Euch nicht an das Jugendschutzgesetz haltet, versetzt Ihr uns damit in eine Situation in der wir bereits mit einem Bein im Knast stehen. Bitte seid fair zu uns und haltet Euch an das Gesetz. Dankeschön!
PS:
Ja, ich kenne mich mit dem Kram aus, da ich viele Jahre Gruppenleiter bei den Pfadfindern war. Außerdem hier nochmal der Link zu Jugendschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html