Zufällige Abbildungen von Gebäuden, öffentlichen Kunstwerken etc. in Dokus, Urlaubsfotos usw. würden weiterhin legal bleiben, denn dies ist (weiterhin) durch den "Beiwerk"-Paragraf geschützt. Z.B. darf man sich selbst oder seinen Hund fotografieren und das veröffentlichen, um zu zeigen wie toll man selber und die Haustiere aussehen, auch wenn im Hintergrund ein Film-Poster hängt oder ein skurriles Haus steht. Allerdings darf man dann von dem Foto nicht das Poster oder Haus ausschneiden, oder das komplette Bild explizit wegen der Beiwerke zu verwenden - denn in beiden Fällen wären die Sachen dann kein "Beiwerk" mehr, weil nur noch sie zu sehen sind bzw. durch Kontext oder verbalen Hinweis in den Mittelpunkt gerückt werden.
In einigen Ländern gibt es gar keine Panorama-Freiheit, wie in Belgien und Frankreich. Dort wurden auch schon Leute abgemahnt, die auf ihren Websites Urlaubsfotos des Atomiums in Brüssel gezeigt haben - denn dieses ist ein Kunstwerk und sein Aussehen daher urheberrechtlich geschützt. Ähnliche Fälle gab es auch beim Eiffelturm, bei Tag darf man ihn fotografieren und das verbreiten, wie man will (der Architekt des Bauwerks, Gustav Eiffel, ist nämlich schon lange tot und das Copyright daher erloschen), bei Fotos des Turms während der Nacht muss man theoretisch vor der Veröffentlichung die Firma um Erlaubnis fragen, die das Muster der Beleuchtung entworfen hat.
Übrigens gibt es Bilderkennungssoftware, mit der sich unabhängig von Namen und weiteren Dateieigenschaften, Grafiken anhand des dargestellten Inhalts aufspüren und verfolgen lassen. Manche Firmen haben Anwaltskanzleien (die darauf spezialisiert sind) damit beauftragt, das ganze Internet - darunter auch Foren und Soziale Netwerke - nach ihren Bildern durchsuchen zu lassen, um dann diejenigen, welche sie ohne Erlaubnis verwendet haben, abzumahnen. So sichern sich die Firmen ein nettes Zusatzeinkommen, während manche Kanzleien nur von dieser Schweinerei leben.
In der Entwicklung von Bilderkennungsprogrammen wurden in der letzten kurzen Zeit übrigens rasante Fortschritte, wie noch nie, gemacht (in den letzten Tagen kamen sogar einige Artikel auf diversen Nachrichtenseiten und in Onlinemagazinen darüber).
Und gerade dann kommt so ein Gesetz... was ein Zufall.
Halfway schrieb:Soll ich Burkhart Engelsberg um erlaubnis fragen ob ich ein Foto machen darf? Wie soll das gehen? der gute Herr ist nähmlich seit 503 Jahren Tod.
Das Copyright erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Davor waren es 50, aber durch massiven Lobbyismus hat die Firma Disney dafür gesorgt, dass die Dauer verlängert wird, weil der Zeichner Walt Disney nun schon seit fast 50 Jahren tot ist und der Urheberschutz für bekannte Charaktere und Filme daher eigentlich in schon zwei Jahren abgelaufen wäre.