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Normale Version: Season 7 Staffelstart des Bronies Bayern e.V. [15.04.2017]
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Nachdem der Termin jetzt fix ist,und es wieder das Osterwochenende wird,möchte ich von vielleicht zu sicher wechseln.[Bild: pc-dehappy.png]
Und ich würde auch in der Schule schlafen.
(11.02.2017)DrDerrek schrieb: [ -> ].

Teilnehmerliste:
  • DrDerrek
  • Gron
  • Eywalion
  • MrSheppard
  • Shadow Gazer
  • Meganium
  • Hagi (*)
  • Leon (*)
  • Beaumaris (*)
  • Lupus (*)
  • Rechen666
  • Railway Dash
  • _ (*)
  • BlueSquare
  • starfox
  • Lord Helmchen (*)
  • Riko
  • Fabr0ny
  • TheMetalPony
  • Allegiance
  • Senator Puddinghead
  • Cor3xX
  • gosht
  • Mr_Skyline
  • Lupus

25/30

(*) Vorbehalt (6)
(**) Nicht im Forum registriert
Vereinsmitglied


[Bild: bayernevheader.png]

Ich möchte bitte einmal aus der Liste entfernt werden. FS grins
Der Termin fällt in meinen Ostern Urlaub und da bin ich in Österreich.
Daher werde ich leider nicht anwesend sein können.
Ich würde gerne auch noch kommen [Bild: 01-bonbon.png]
Hi Zusammen! Brohoof
Interesse hätte ich zwar und hätte auch Zeit aber, da ich aus der Nordschweiz komme, möchte ich mal was fragen:

Besteht eine Mitfahrgemegenheit bei einer Brony? Ich kann höchstens von Ulm aus starten und für den Rückfahrt wäre es auch gut. Sonst müsste ich mal für was anderes gucken.
Eine Übernachtung wäre für mich auch gut, da ich schätzungsweise mehr als 250 Km entfernt wohne.

Danke schon mal für den Antwort voraus! Pinkie happy

Edit: Ich habe schon mal den Unterkunft gefunden und wäre damit auch eher für die Schule. Aber das gilt noch als Vielleicht, da ich noch den Schlafmaterial mit meiner Eltern organisieren muss.

Gibt es allerdings einen Mindestalter? Denn ich bin erst 15 und meine Eltern haben das Recht, ob ich kommen darf oder nicht. Und wahrscheinlich wäre ich der Jüngste Besucher des Treffens.

Falls Ja (also wenn es erst ab 18 ist), dann breche den Ankunft sofort ab!
Aber normalerweise stimmen meine Eltern schon zu. Muss das noch mit meiner Eltern abklären. RD wink
Da dies eine öffentliche Veranstaltung ist und wir kein anerkannter Träger der Jugendhilfe sind, wird das etwas schwierig mit deinem Alter. Theoretisch müsstest du uns ab 22 Uhr verlassen, da dies das deutsche Jugegendschutzgesetz so vorschreibt. Einzige Möglichkeit wäre eine Erziehungsbeauftragung an einen volljährigen Bekannten oder die Begleitung durch die Eltern.
(19.03.2017)DrDerrek schrieb: [ -> ]Da dies eine öffentliche Veranstaltung ist und wir kein anerkannter Träger der Jugendhilfe sind, wird das etwas schwierig mit deinem Alter. Theoretisch müsstest du uns ab 22 Uhr verlassen, da dies das deutsche Jugegendschutzgesetz so vorschreibt. Einzige Möglichkeit wäre eine Erziehungsbeauftragung an einen volljährigen Bekannten oder die Begleitung durch die Eltern.

Also heisst das, dass ich leider KEINEN Zutritt zu den Veranstaltung habe? FS sad
Das heißt dass du zwei Möglichkeiten hast:

Möglichkeit 1: Du gehst um 22:00

Möglichkeit 2: Du bringst einen unterschriebenen "Mutti-Zettel" und hast eine volljährige Person die für dich für die dauer der Veranstaltung dein Verantwortlicher ist.


Vorausgesetzt natürlich die Orga gibt ihr OK dazu
(19.03.2017)Hagi schrieb: [ -> ]Das heißt dass du zwei Möglichkeiten hast:

Möglichkeit 1: Du gehst um 22:00

Möglichkeit 2: Du bringst einen unterschriebenen "Mutti-Zettel" und hast eine volljährige Person die für dich für die dauer der Veranstaltung dein Verantwortlicher ist.

OK, ich bin eher für Variante 1, aber da ich eben aus der Nordschweiz komme, ist es so.

Wenn ich mit dem Nächsten Zug, Abfahrt 23:16 Uhr fahren würde, käme ich dann erst um 8 Uhr wieder Zuhause, allerdings würde ich das lieber aus Sicherheitsgründen nicht machen, da im Zug betrunkene Befinden würde und mich angegriffen und/oder Belästigen kann und auch am Münchener Hauptbahnhof vielleicht Ärger mit der Polizei kriegen würde.  Lyra eww

Das einzige was dann gehen würde ist die Mitfahrgelegenheit um 22:00 Uhr nach Hause.

Aber jetzt rege ich mich gerade sowas von auf, WARUM ES SOLCHE BLÖDE GESETZE GIBT UND SOMIT BEI MIR DAS TREFFEN MIT DEM BRONIES ABHÄLT! Scheiss Gesetze! Ich würde am liebsten Gesetzlos leben, also ohne Probleme und Ärgernis!  Flutterrage  Rarity shocked

Das Problem ist auch, dass meine Eltern gar keine Lust haben 250 Km weit zu fahren. Die sind einfach viel zu Faul.
(19.03.2017)[MLP]Trainfan23CH schrieb: [ -> ]Aber jetzt rege ich mich gerade sowas von auf, WARUM ES SOLCHE BLÖDE GESETZE GIBT UND SOMIT BEI MIR DAS TREFFEN MIT DEM BRONIES ABHÄLT! Scheiss Gesetze! Ich würde am liebsten Gesetzlos leben, also ohne Probleme und Ärgernis!  Flutterrage  Rarity shocked

Das schreibst du doch selbst schon warum es diese Gesetzte gibt:

(19.03.2017)[MLP]Trainfan23CH schrieb: [ -> ]Wenn ich mit dem Nächsten Zug, Abfahrt 23:16 Uhr fahren würde, käme ich dann erst um 8 Uhr wieder Zuhause, allerdings würde ich das lieber aus Sicherheitsgründen nicht machen, da im Zug betrunkene Befinden würde und mich angegriffen und/oder Belästigen kann und auch am Münchener Hauptbahnhof vielleicht Ärger mit der Polizei kriegen würde.  Lyra eww

Jugendschutzgesetz ist leider etwas was unumstößlich ist.
Tragt mich ein ich komme auch
(19.03.2017)DrDerrek schrieb: [ -> ]Da dies eine öffentliche Veranstaltung

deklariere es doch einfach als nicht öffentliche Veranstaltung Problem gelöst
Ich will ja nicht haten, aber es gibt laut Jugendschutzgesetz keine altersbasierte Zeitbeschränkung für Meetups. Die 22 Uhr-Regelung, die Derrek erwähnt hat, gilt ausschließlich für Kinos.
(20.03.2017)Leon schrieb: [ -> ]Ich will ja nicht haten, aber es gibt laut Jugendschutzgesetz keine altersbasierte Zeitbeschränkung für Meetups. Die 22 Uhr-Regelung, die Derrek erwähnt hat, gilt ausschließlich für Kinos.

Wie Bitte? Jetzt bin ich aber echt verwirrt. Sorry.  Derpy confused
Soll das jetzt aber um eine Lüge gehandelt haben?
Mal so ganz nebenbei. An dem besagten Samstag dürft ihr gar keine öffentliche Veranstaltung organisieren.

bayerisches Feiertagsgesetz Artikel schrieb:Stille Tage
(1) 1Stille Tage sind
Aschermittwoch,
Gründonnerstag,
Karfreitag,
Karsamstag,
Allerheiligen,
der zweite Sonntag vor dem ersten Advent als Volkstrauertag,
Totensonntag,
Buß- und Bettag,
Heiliger Abend. 2Der Schutz der stillen Tage beginnt um 2.00 Uhr, am Karfreitag und am Karsamstag um 0.00 Uhr und am Heiligen Abend um 14.00 Uhr; er endet jeweils um 24.00 Uhr.
(2) 1An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. 2Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. 3Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.
(3) 1Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr kann aus besonderem Anlaß, der eine Staatstrauer gebietet, weitere Tage durch Verordnung einmalig zu stillen Tagen erklären. 2In die Verordnung können auch die in Absatz 2 Sätze 2 und 3 vorgesehenen Beschränkungen für Karfreitag aufgenommen werden.
(4) Die Vorschriften des Art. 2 bleiben unberührt.
Holla (Öffnen)

Ich würd das jetzt weniger als eine öffentliche Veranstaltung deklarieren, da es eine Teilnehmerliste gibt, und diese an einem (in dem moment) für nicht Teilnehmer ein verschlossener Raum ist.
Würde es eher als "geschlossene Gesellschaft" deklarieren.
...btw.: hatten wir das Thema nicht schon mal?
Meine Teilnahme ist nun fix, bitte das * entfernen
(20.03.2017)Holla schrieb: [ -> ]Mal so ganz nebenbei. An dem besagten Samstag dürft ihr gar keine öffentliche Veranstaltung organisieren.
Das stimmt auch nicht. Das Verbot bezieht sich primär auf Musik- bzw. Tanzveranstaltungen. Andere Veranstaltungen sind in der Regel erlaubt, "wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist". In wie weit das der Fall ist, darfst du gerne selbst interpretieren.
Da wir keinen Einfluss auf den Termin haben, können wir auch nichts daran ändern. Lal.
(20.03.2017)Leon schrieb: [ -> ]Ich will ja nicht haten, aber es gibt laut Jugendschutzgesetz keine altersbasierte Zeitbeschränkung für Meetups. Die 22 Uhr-Regelung, die Derrek erwähnt hat, gilt ausschließlich für Kinos.

Das ist schon mal falsch, denn es im Jugendschutzgesetz ist nicht explizit von Kinos die Rede, sondern generell von Filmveranstaltungen, zu welcher diese Veranstaltung auch zählt. (Nach dem Staffelstart findet dann wohl ein fließender Übergang in eine "Tanzveranstaltung" statt...  Cheerilee awesome ... auf der wohl nicht getanzt wird und daher dem Charakter des Feiertages entspricht  RD wink )

Öffentlich deshalb, weil auch Personen, die weder im Forum registriert, noch im Verein Mitglied sind kommen dürfen. Die Teilnehmerliste an sich dient zur Übersicht und Information über die Teilnehmer und auch zur Kapazitätskontrolle. Prinzipiell schließt die Orga niemanden von der Teilnahme aus, sofern genug Kapazität vorhanden ist. Es muss aber auch klar sein, dass wir nicht pauschal die Verantwortung für Minderjährige übernehmen können. Insbesondere, wenn auf der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wird und es eine Übernachtungsgelegenheit gibt.

Sollte also jemand unter 16 Jahren die Veranstaltung besuchen wollen, so gibt es, wie Hagi schon schön zusammengefasst hat, zwei Möglichkeiten:
  • Verlassen der Veranstaltung um 22 Uhr
  • Volljährige Begleitperson mit Erziehungsbeauftragung

Wir behalten uns allerdings vor, Teilnehmer, die keine als vertrauenswürdig einzustufende Person als Erziehungsbeauftragten vorweisen können oder es Zweifel an der Erzeihungsbeauftragung an und für sich gibt, um 22 Uhr zum Verlassen der Veranstaltung aufzufordern.
Guten Tag DrDerrek,

mein Name ist MoDX und ich bin ein langjähriger MLP-Fan.
Ich möchte mich hiermit für die angebotene Veranstaltung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen,

MoDX
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