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Normale Version: Figuren-Set bei Amazon
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Hat jemand Erfahrung mit diesem Händler bei Amazon?
Ich möchte nämlich gerne das Figuren-Set bestellen, nur gehen die Rückmeldungen der Kunden sehr auseinander, gerade was den Zoll Betrifft.
Das ist der Spike, der auch bei Twilights Zauberballon dabei ist. Ich finde diese Figur ausgesprochen scheußlich, seit wann geht Spike auf allen Vieren? Dazu ist noch Celestia pink. Von der Verarbeitungsqualität Standard, aber für den Preis echt überteuert.

Du kaufst bei Amazon.de, der Preis ist inkl. MwSt, siehe auch die Shop-Beschreibung "Die angegebenen Preise sind inklusive Mehrwertsteuer."
Das es inklusive Mehrwertsteuer ist steht ja da, nur bei einer menge Kunden Rückmeldungen steht was von Zoll Nachzahlungen.
Und zum Preis, der lag schon fast bei 50 €.
also wär mir ja ganz neu, dass man bei ner deutschen HP bzw. über den Marketplace Zoll zahlen muss oO
(11.05.2012)MaSc schrieb: [ -> ]also wär mir ja ganz neu, dass man bei ner deutschen HP bzw. über den Marketplace Zoll zahlen muss oO
Hab ich auch noch nicht erlebt, aber die Erlebnisse, die ich schon beim Marketplace hatte, waren teilweise sehr negativ (Fälschungen bekommen usw.) Das liegt daran, dass Amazon die Angebote nicht überprüft. Ich würde mir das Set nicht kaufen und lieber auf die ganzen 2012er-Produkte warten, die jetzt so langsam kommen.
naja wenigstens hat man doch über Amazon trotzdem ein Rückgaberecht

hm naja ok, das hätte man wohl sowieso^^
(11.05.2012)MaSc schrieb: [ -> ]naja wenigstens hat man doch über Amazon trotzdem ein Rückgaberecht

hm naja ok, das hätte man wohl sowieso^^
Das Rückgaberecht legt der Marketplace-Händler fest. Bei Amazon hast du nur mehr Sicherheit, die sog. A-bis-Z-Zufriedenheitsgarantie von Amazon.
(11.05.2012)Corus schrieb: [ -> ]Das Rückgaberecht legt der Marketplace-Händler fest.

naja oder allgemein § 312d BGB - Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, nach dem es bei Internetbestellungen immer ein 2-wöchiges Widerrufsrecht gibt.
(11.05.2012)MaSc schrieb: [ -> ]naja oder allgemein § 312d BGB - Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, nach dem es bei Internetbestellungen immer ein 2-wöchiges Widerrufsrecht gibt.
Klar, das gibt grundsätzliche Regeln vor, die ein Händler zum Vorteil des Kunden aber gerne verändern darf. Z. B. hat man bei Amazon direkt 1 Monat Rückgaberecht und nicht nur 2 Wochen.