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Normale Version: Streaming legal oder illegal ?
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Ich kenne so einen Freund Applelie dieser Freund liebt Animes und FIM und Streamt sie deshalb . Und nun meine frage kann mein freund Applelie wegen Streaming von Animes(Rutube,youtube usw....) Geldstrafen bekommen .
Sind schon fälle bekannt ? Sucht die Polizei oder Anwaltskanzleien das internet ab ?
Ist Streaming nun legal oder illegal ?

was meint ihr ?
Mein Freund Applelie hat sehr grosse Angst wegen seiner Familie weil er glaubt seine Familie könnte eine Strafe nicht verkraften (Finanziell)
Legal und gratis Filme und Serien schauen ist im Internet eigentlich fast nicht möglich, jedoch wird soweit ich weiß niemand verklagt, weil er auf YouTube Animes schaut.
Illegal.
Weil Baum!
...
Jetzt ernst:
Jemand, der Streamt, schaut sich erstens diese kostenlos an oder ladet sie hoch. Das heißt, er verletzt die Urheberrechte und gibt die jeweiligen Sachen an Dritte (anschauer).
Wenn es sich um das Streaming von urheberrechtlich geschütztem Material handelt, dann ist es selbstredend illegal.

Ein Risiko erwischt zu werden schwebt über jedem, der sich mit dem Streaming von Filmen und Serien befasst. Allerdings ist die Gefahr einer Abmahnung / Anzeige für denjenigen, der geschützte Inhalte anbietet größer, als für die User, die lediglich konsumieren.
Solange die Quelle, von der man schaut legal ist, ist auch das Streamen von dort legal. Beispiel: Urheber stellt seine tolle Serie auf seine noch tollere Seite-->absolut legal.

Für alles weitere bin ich der Meinung (wird sehr viel darüber gestritten), dass diese Kopien die überall angelegt werden legal sind. Aber auch nur wenn sie nur Temporär angelegt werden.
Also ist der Konsument( Streamer) Sicher ? Und sucht nun die Polizei / Anwaltskazleien nur nach den uploadern bzw Downloadern ?
Die Person, die es sich anschaut, ist ja kaum zu ermitteln. Selbst dann ist es eher ein Bagatellvergehen. Da käme keine große Strafe zusammen, wenn überhaupt.
Anders war es bei Kino.to, wo die Server konfiziert wurden und die Kundendaten von allen bezahlenden Nutzern (Anschrift, Kontodaten usw.) der Polizei vorlagen und dazu verwendet wurde, diese Menschen wegen der finanziellen Unterstützung von gewerblicher Urheberrechtsverletzung anzuzeigen.
Ich hab da auch so einen freund Applelie der liebt fim und musik und lädt 100% von YT runter.


Es ist illegal aber solang du dein freund es nicht öffentlich zeigst oder selbst für andere hochländst interessiert das im grunde keinen
An und für sich illegal, da die Leute die den Kram uppen ja sowieso nicht das geringste bisschen der Rechte dazu haben ...Kino.to zB haben die ja nicht aus Jux und Dollerei platt gemacht und die Betreiber festgenommen.
Und der Streamer selber beschäftigt demzufolge also mit Hehlerware, von daher Smile
(02.09.2012)lordhasen schrieb: [ -> ]Also ist der Konsument( Streamer) Sicher ?

Nein, ist er nicht. Sicherheit gibt es im Internet auch in dieser Beziehung nicht, ein gewisses Restrisiko bleibt immer bestehen.

Allerdings ist dieses Risiko, wie Flutter Dash bereits erwähnte, verschwindend gering. Ob man bereit ist es einzugehen muss jeder für sich selbst entscheiden.
Naja also gezielt Streams von urheberrechtlich geschützten Serien und Filmen zu suchen und anzuschauen würde ich als verboten einstufen.

Aber die Serien auf Youtube zu gucken würde ich nicht als verboten einstufen, weil youtube. RD laugh Naja also da wird dich, ÄHHH DEINEN FREUND, schon keiner kaschen. Pinkie happy

Und damit du MLP nicht streamen musst, gibts hier alle Folgen auf Youtube: http://mlp-fim.com/

Die Seite sollte auch legal sein, weil unten alle Rechte an Hasbro übergeben werden ("usual legal stuff etc.").
Wie glaube ich schon gesagt wurde ist es kein Problem auf legalen Plattformen Illegale Filme zu sehen.
Auf Youtube kann dir in keinem Fall was passieren.
Und auch ansonsten können sie es dir nur nachweisen wenn sie den Server gerade hochnehmen und alle IPs speichern die momentan was schauen (was sie meines Wissens nach nicht können / dürfen da sie so schnell wie möglich den Server down nehmen müssen und so jede Chance auf das checken der user verschwindet).
Solange du nichts Zahlst (also auf seiten wie Kino.to, Rapidshare / shareonline u.ä. ist kein problem) kann dir sogut wie nix passieren.
Denn wie gesagt für fast alle möglichen Aktionen müssten die Beamten selbst Vorschriften und Gesetze brechen.
Ich würd sagen, dass streamen noch geht, da die Datei nicht permanent auf dem Gerät, auf dem sie konsumiert wird, gespeichert wird. Rechtliche Grauzone also.
Grundsätzlich ist Streamen illegal, allerdings ist es extrem schwer, die Konsumenten zurück zu verfolgen. Der Uploader ist eigentlich der Gefährdete. Mit Streaming ist man eigentlich auf der sicheren Seite, wenn man ein Konsument ist. Auf den wenigsten seiten wird buch geführt, wer sich was ansieht, allerdings wer was hochlädt. Animes und Cartoon sind prioritär niedriger gestuft als richtige Filme von daher wird man als uploader solcher folgen meist aber auch nicht großartig verfolgt. Meistens nur aufgefordert, die Episoden vom netz zu nehmen.
Danke euch allen ich denke nun wird es meinem freund Applelie es besser gehen .
Streamen ist illegal, da man sich die Dateien lokal zwischenspeichert. Trotzdem stehts eher in einer Grauzone
Soweit mir bekannt, sieht es rechtlich so aus (für jene, die es sich anschauen):

Es ist legal sich Streams anzusehen, wenn der Streamanbieter das Recht hat, diese Inhalte zu verbreiten. Soweit so offensichtlich. RD wink

Nun kann man als der, der sich das anschaut, das aber nicht zweifelsfrei wissen. Daher berücksichtigt der Gesetzgeber, ob man sich Streams aus offensichtlich illegalen Quellen wie kino.to ansieht, oder doch auf weitestgehend legalen und kontrollierten Plattformen wie Youtube.

Nur wenn es für den "normalen" Zuseher klar zu erkennen ist, dass der angebotene Stream ohne Einwilligung des Rechteinhabers angeboten wird, macht er sich strafbar.

Das Prinzip wird auch in anderen Bereichen der Rechtsprechung angewandt, z.B. beim Kauf von gefälschten Markenartikeln. Nur wenn dem Käufer zuzumuten ist zu erkennen, dass das Produkt gefälscht ist (z.B. unrealistisch billig, Verkauf durch Straßenhändler, äquiv. "kino.to"), macht er sich strafbar. Hat er die gefälschte Handtasche in einem normalen Modegeschäft bekommen bei dem er nicht davon ausgehen konnte, dass dort auch gefälschte Artikel verkauft werden (äquiv. "youtube"), bleibt er straffrei.

(02.09.2012)eClypse schrieb: [ -> ]Streamen ist illegal, da man sich die Dateien lokal zwischenspeichert. Trotzdem stehts eher in einer Grauzone

Ich glaube nicht, dass das eine Rolle spielt. Es gab afaik bereits Entscheidungen darüber, dass das bloße Betrachten von Webseites nicht als Download zählt, obwohl technisch gesehen eine vollwertige Kopie der Daten gemacht wird. Denn als User kann man nicht immer wissen, was da im Hintergrund gecached wird.

Erst wenn die Dateien an einem anderen Ort als dem Browsercache gespeichert werden, zählt es rechtlich wirklich als Download.
Also bei uns war einmal ein Anwalt der uns sehr weitreichend darüber informiert hat und ja sich Videos anzuschauen, die gegen das Urrheberrecht verstoßen ist Illegal. Jedoch besteht hier eine Gewisse Greuzone, weil bei einem Stream das Video ja nur zwischengespeichert wird. Deshalb ist es erstens nciht zurück zu verfolgen und zweitens in dieser Grauzone. sobald man aber das Video sich duch einen Youtube Downloader oder ähnliches downloadet, ist es strafbar. Aber selbst das wird ziemlich schwer zurückzuverfolgen sein. Er hatte trotzdem gemeint wir sollen das lassen ^^
Kurze Erklärung mit Beispiel im fall Kino.to

Zitat:Zwar heißt es in der Erklärung: „[...]um das Unterhalten von Streamingseiten zu bestrafen, ermittelt man gegen die kino.to-Betreiber wegen §129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung.“ In den Augen der movie2k-Betreiber sei dies aber kein Gesetz, durch welches gegen die Betreiber von Streaming-Seiten vorgegangen werden könne, sondern lediglich ein „konstruiertes Hirngespinst“ von Filmwirtschaft, Staat und GVU. Zudem seien die wirksamen Verurteilungen aufgrund dieses Gesetzes in der Vergangenheit äußert überschaubar gewesen. Stattdessen „[...] wird sich dieses Paragraphen stets bedient, um unliebsame Zusammenschlüsse einzuschüchtern [...]“

Rein rechtlich stimmt was die betreiber sagen es gibt noch kein Gesetz im StGb das das Streamen ausdrücklich verbietet. wir bewegen uns da eigentlich in einer Grauzone RD wink . Was der Filmwirtschaft aber nicht gefällt, was aufgrund fehlender Einnahmen verständlich ist. Vorerst müssen wir uns keine größeren sorgen machen.
man kann im Internet anonym sein wenn man weiß wie... mehr muss man dazu nicht sagen Pinkie happy
finde es eh schlimm genug das man soviel GEZ Gebühren zahlt und trotzdem sich Werbung anschauen muss [einige Nachrichten sind zudem im TV manipuliert; kann einiges auflisten wenn mir niemand glauben sollte] und nicht über freie eigene Programmwahl verfügt...
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