Um genau zu sein ist er solange legal bis du beim downloaden angemeldet bist bei Youtube, da durch die AGBs der Download verboten ist.
Sonst ist es eine Gesetzliche Grauzone.
Das heist kurz gesagt:
Nicht angemeldet downloaden=OK
Angemeldet downloaden=Nicht OK
es ist legal, aber nicht okay.
Man sollte immer einen Albumkauf vorziehen, damit man die Künstler unterstützt und bla bla blubb [/moralapostel]
Ja, auch ich benutz den. Für eigene Zwecke. aber in letzter zeit immer seltener, weil die MP3-Alben bei amazon nicht wirklich teuer sind und in eindeutig besserer Qualität vorliegen.
... Aber macht sich in dem Moment nicht der Uploader des Videos statt derjenige, der den Downloader benutzt, strafbar? Immerhin stellt der das Video/die Musik in dem Moment doch öffentlich.
(03.02.2013)Lazy Dream schrieb: [ -> ][...] Was kann man sonst noch machen?
Wie ich schon sagte, der direkte Download ist illegal, aber soweit ich weiß, kann man die Ausgabe seines PCs auch einfach wieder aufnehmen. Ich wüsste gerade nicht, dass das verboten ist, da man etwas nicht herunterlädt, sondern tatsächlich "anhört". Ob der PC dabei die Ausgabe an die Hardware stumm schaltet und den Stream quasi nur selbst hört, ist eine andere Sache. [...]
Also soweit ich weiß gibts rein rechtlich keinen Unterschied, ob du etwas analog bzw. "pseudo-analog", oder direkt die Quelldaten kopierst, wenn du dabei keine "wirksame technischen Schutzmaßnahme" umgehst (was beispielsweise bei Musikdateien mit DRM der Fall wäre. Bei Youtube ist aber kein DRM-Schutz vorhanden).
Noch ein Video von einem "echtem" Anwalt. Hier wird auch auf die Frage zu den AGBs und der offensichtlichen Illegalität eingegangen (0:45 - 2:50):
Zitat:Also auch von dieser Seite aus kein Problem, Feuer frei. Wir haben es getestet. Die Top 20, die aktuellen Charts kann man sich dort problemlos herunterladen.
Ich benutze schon lange so einen Downloader und hab bestimmt schon über 5 GB Musik damit geladen. Hat sich noch keiner beschwert. Sollen die das Video halt sperren bevor ich es downloaden kann
Also so viel ich weiß, bewegt es sich in einer Grauzone, die aber schon weit in den illegalen Berreich abdriftet. Denn Material zu downloaden, welches man nicht gekauft oder über kommerzielle Zwecke erworben hat ist einfach illegal. Aber da kommt ja das Streaming hinzu, was eben dazu führt, dass es sich in der Grauzone befindet, weil man sich einfach nicht sicher ist Streaming als Download zu bezeichnen :Hmm:
Beim Youtube Downloader wird ja aber eigentlich (wie der Name schon sagt) genau das gemacht, das Video wird gespeichert und eben nicht, wie beim Stream aus dem Zwischenspeicher entfernt. Ich denke wegen der Masse und der Schwierigkeit es zurück zu verfolgen, ist es zurzeit noch unproblematisch solche Programme zu verwenden. Aber ich bin mir sicher in ein paar Jährchen kann man dann richtig Probleme bekommen.
Das was ich hier erzählt habe, habe ich übrigens von einem Anwalt, der an einem Infotag an unsere Schule einen Beitrag darüber hielt. Außerdem was viele nicht wissen so ein Delikt braucht 3 Jahre um zu verjähren, doch meistens kommen die Mahnungen vom Staatsanwalt aber erst in 3 Jahren. Das heißt auf gut Deutsch du wurdest schon geschnappt, aber bekommst deine Mahnung erst in knapp 3 Jahren nur dass du weiter illegal downloadest und die Strafe dann umso höher ausfallen kann.
Technisch besteht kein Unterschied zwischen Streaming und Download. Beim Streaming wird lediglich der Content lokal wieder gelöscht.
Ich sehe keinen Grund, warum der youtube downloader illegal sein sollte. Zu persönlichen Zwecken ist das erstellen einer Privatkopie ja explizit erlaubt, dafür bezahlt man ja auch.
In Deutschland ist der download von einer offensichtlich ilegalen Quelle nicht erlaubt.
Deswegen gehen wir doch einfach mal in ein anderes Land
Da wir im Internet sind ist das ziemlich einfach.