BlackT0rnado schrieb:Daraus leiten die grünen Vorkämpfer der totalen Transgender-Kultur folgende Forderungen ab: Durch den einfachen Gang zum Standesamt darf jeder Bürger sein eingetragenes Geschlecht in sein Wunschgeschlecht ändern lassen. Alle zwölf Monate ist so ein Geschlechtswechsel möglich. Ohne Zustimmung der Eltern ist die Umtragung des Geschlechts für Kinder ab 14 Jahren möglich. Davor entscheidet bei Widerspruch der Eltern ein Familiengericht. Wer absichtlich oder unabsichtlich eine Person mit dem falschen Personalpronomen anspricht, kann mit einer Geldstrafe bis zu 2500 Euro belangt werden.
So und jetzt entfernen wir uns von dem was ein niveauloses AfD-Propagandamedium dazu schreibt und sehen uns den Inhalt dieses Vorabentwurfs einfach mal direkt an. Da erkennen wir dann, dass sich die Regelung zur Ordnungswidrigkeit auf ein so genanntes "Offenbarungsverbot" bezieht. Personen die ihre Einträge beim Standesamt entsprechend geändert haben sollen danach auch nicht mehr, abseits von Fällen öffentlichen Interesses, wie strafrechtlichen Ermittlungen, oder zur Klärung von rechtlichen Ansprüchen ihre alten Namen und Geschlechtszugehörigkeiten offenlegen müssen und andere sollen diese Informationen auch nicht weitergeben.
Um also mal davon weg zu kommen was die "Initiative Familien-Schutz", eine Aggitationsplattform gegen die Gleichberechtigung von LGBTQ-Lebensweisen und jedem Familientypus der nicht ihrer eigenen engen Definition von Familienleben entspricht auf einem rechten Propagandablog so schreibt und dabei ein paar wesentliche Punkte einfach mal auslässt, weil die den schönen Narrativ ruinieren könnten.
Erstmal, da steht nicht, dass einer Person ein Bußgeld für einfaches Missgendering auferlegt werden kann. Sondern im Rahmen des Offenbarungverbotes ist es nicht gestattet die zuvor verwendeten Namen oder Geschlechtspronomen zu verwenden.
Um das mal kurz zu verdeutlichen: Ein Heinrich Hendrikson darf sich in eine Henriette Hendriksdotter umbenennen lassen und soll dann auch so genannt werden. Das Bußgeld kommt dann zum tragen wenn beispielsweise Henriettes Arzt über die Änderung informiert war, aber weiterhin Heinrich Hendrikson auf die Rezepte an die Apotheke schreibt. Dies stellt ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot dar. Das Beispiel kann auch mit Vermietern, Arbeitgebern oder Schulen aufgebaut werden.
Wie in dem Vorabentwurf explizit in den Erläuterungen steht, dient das Bußgeld dazu die besondere Sorgfaltspflicht juristischer Personen, also beispielsweise Behörden und Firmen zu unterstreichen. Zivilklagen, also das was zwischen dir und Henriette sonst noch so abgeht sind davon unberührt. Eine solche Zivilklage für einfaches Missgendering beim erstmaligen Kontakt würde auch kein Gericht annehmen. Die haben besseres zu tun. So lange du also nicht anfängst Henriette zu belästigen, indem du sie trotz bereits geäußertem Wunsch ein anderes Pronomen zu verwenden immer wieder als Mann bezeichnest, oder du herumläufst und alle ohne triftigen Grund darüber informierst, dass sie mal eine Geschlechtsumwandlung durchgemacht hat bist du durch dieses Gesetz in keinster Weise in Gefahr.
Das hat aber mit dem Gesetz ohnehin nicht viel zu tun, da sich die Ordnungswidrigkeit explizit an jene richtet die "vorsätzlich" also mit Absicht, oder "fahrlässig", also unter Missachtung ihrer eigenen, klar geregelten Pflichten handeln. Und das Gesetz erschafft keine Verpflichtung für unbeteiligte Personen das Wunschgeschlecht ihres Gegenübers korrekt zu erraten. Für dich und mich ändert sich bei Inkrafttreten dieses Gesetzes also erstmal nichts, außer, dass wir einmal im Jahr unseren Geschlechtseintrag und unsere Namen ändern dürften. Etwas was in anderen Ländern, zum Beispiels Großbritannien, schon wesentlich leichter ist als hierzulande und daher wissen wir ziemlich sicher, dass es dort keine problematischen Betrugsprobleme gibt. Wäre also ein Freiheitsgewinn bei null Risiko für Otto Normalo da draußen.
Was eine "Totale Transgenderkultur", oder "Phase zwei im Gender-Staat" sein sollen, abseits von Begriffen die irgendwie ein unbehagliches Gefühl im Leser hervorrufen sollen, bleibt vermutlich das Geheimniss dieser reaktionären Zirkel die in der freien Welt publizieren.