Crash, ich glaube du bist da völlig auf den Holzweg abgekommen. Aber das kriegen wir schon wieder hin. Eins nach dem anderen:
Zitat:selbst für einen "verfahrensfehler" wäre man da fast schon soweit das man hierzulande so anfangen kann wie bei den Amis - quasi alles verklagen was nicht den Korrekten Term nutzt, nur damit man rache üben kann oder ähnliches.
Das Rechtssystem in den USA und bei uns funktionieren dafür zu unterschiedlich. Der Katalog der Ordnungswidrigkeiten dient dabei letztlich dazu Leute davon abzuhalten bestimmtes Missverhalten an den Tag zu legen. 2500 Euro Höchststrafe sind dabei nicht einmal das höchste. Du hast da ganz andere Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise im Wirtschaftsbereich, die viel höhere Zahlungen beinhalten können. Das höchste was ich da gesehen habe waren Bußgelder bis zur Höhe von einer Millionen Euro.
Um bei diesem Beispiel der Transsexualität zu bleiben. Du unterstellst ja, dass man dann einfach willkürlich Ordnungswidrigkeiten bemängeln würde, nur weil ein falscher Terminus genutzt wird. Nun. Wenn wir bei einer Behörde bleiben, dann ist die Vermeidung solcher Situationen genau der Grund für die Strafe. Wenn die Behörde einen "Hans Mustermann" eingetragen hat und diesen Eintrag auf "Hannelore Musterfrau" ändern sollte, dann dürfte gar keine Möglichkeit bestehen, wie die Behörde danach noch weiter den alten Namen in einem normalen Anschreiben verwendet. Oder sogar, noch schlimmer, die alten Bezeichnungen in offiziellen Dokumenten an Dritte schickt. Damit alle Beteiligten ihren Job machen, ist die Sache als Ordnungswidrigkeit eingetragen. Ich muss an dieser Stelle übrigens auch darauf verweisen, dass du scheinbar noch immer nicht verinnerlichen willst, dass die Ordnungswidrigkeit nur bei vorsätzlicher Diskriminierung greift. Wenn der kleine Beamte beim Einwohnermeldeamt nach 24h die Person versehentlich falsch anspricht ist das nicht Teil des Problems. Versehen können passieren und würden auch in solchen Verfahren berücksichtigt werden, selbst wenn eine Anzeige tatsächlich erfolgen sollte.
Zitat:Dann steht noch die frage im Raum - wenn das geld an den staat geht, und eine Staatliche behörde sich solch einen Fauxpas leistet - was ist dann?
Vermutlich wird es einen Verantwortlichen geben, sei es nun ein Sachbearbeiter, oder Abteilungsleiter, der den seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und deshalb dieses Geld dann aus seinem eigenen Vermögen bezahlen muss. Technisch betrachtet wird das zwar Teil eines Staates sein, aber sowas ist doch ein völlig normaler Vorgang. Irgendeine Behörde zahlt in unserem Land eigentlich immer irgendwelche Strafen für unsaubere Arbeit. Das geht problemlos, weil sich die einzelnen staatlichen Einrichtungen ja nicht aus dem selben Topf bedienen, sondern unterschiedliche Budgets haben.
Zitat:Theoretisch zahlt dann der Staat an sich selbst diese Gelder, somit kann sich der "falsch behandelte" am ende nicht wirklich besser fühlen.
Darum geht es bei Ordnungswidrigkeiten auch nicht. Wobei Schmerzensgelder je nachdem natürlich Teil eines Urteils sein könnten. Ordnungswidrigkeiten sind Handlungen, welche unterhalb der Schwelle liegen wo eine Strafverfolgung notwendig wird, aber dennoch eine Einschränkung für die Allgemeinheit oder für Dritte bedeuten. Deswegen bekommt auch niemand einen Eintrag in sein Strafregister für Falschparken. Es geht darum eine Handlung schmerzhaft zu machen, damit alle Beteiligten ein erhöhtes Eigeninteresse haben die Aufgaben zu erfüllen, die sie ohnehin erfüllen müssen.
Zitat:Das ist das Problem dabei - nicht nur das unternehmen, die nicht staatlich sind sich da nen Fauxpas leisten und dafür "zur kasse gebeten werden", sondern das das auch auf staatlicher ebene passiert - oder gar ausgenutzt werden könnte (letzteres ist zwar weniger warscheinlich, aber man darf soetwas nie als "wird nie passieren" abstempeln). Vielleicht denke ich da einfach nur zu pessimistisch gegenüber der Regierung.
Es stellt aber kein Problem dar. Staatliche Institutionen müssen Regelungen sowieso folgen und falls sie das nicht tun müssen sie auch Strafen zahlen. Wegen der vielschichtigen Bürokratie ist das ein normaler Vorgang. Schulen haben Veranstaltungen nicht korrekt angemeldet, oder Sicherheitsrichtlinien missachtet. Bußgeld ans Ordnungsamt. Der Stadtrat hat seine Ausschreibung nicht korrekt umgesetzt. Bußgeld an die Landesregierung. Die Bundesrepublik Deutschland macht nicht genug bei der Luftsauberkeit, es drohen Strafzahlungen an die EU. Das läuft ganz normal und ich sehe beim besten Willen nicht wie du glaubst, eine Regel gegen absichtliche Diskriminierung wäre da so anders.
Crash Override schrieb:da kann auch keine strafe mehr helfen, wenn man nichtmal den ersten Schritt hinbekommen hat. sprich: solange das aktuelle TSG noch existiert, solange sollte man sich über Strafen noch keinen Kopf zerbrechen - sondern eher zusehen, das man das gegen etwas "freundlicheres" ausgetauscht bekommt.
Oder würdest du eher ne Strafe für etwas erstellen, was noch nicht existiert - und dann erst dafür kämpfen? das ist weder Logisch noch macht's sinn.
Ich bin mir gerade unsicher wie du glaubst, ein solcher Prozess laufe ab. Warum soll man sich über Strafen für einen neuen Gesetzestext nicht den Kopf zerbrechen, nur weil ein anderes Gesetz noch gilt? Die Ordnungswidrigkeit ist ja sowohl bei Grünen, wie auch der FDP Teil des alternativen Vorschlags gewesen. Und das bestehende TSG gegen den eigenen Vorschlag zu ersetzen war doch genau das Ziel. Als Opposition erwartbar gescheitert, aber das ist normaler politischer Betrieb. Die Opposition macht immer irgendwelche Gesetzesvorschläge die nicht durch kommen. Das ist was eine Opposition so macht.
Und natürlich macht es keinen Sinn eine Strafe vor dem dazugehörigen Gesetz einzuführen. Was aber auch keiner versucht hat. Deshalb verstehe ich nicht was du hier für einen Punkt zu sehen glaubst. In vielen Gesetzen steht eine genaue Angabe zur Strafe drin. Immer dann wenn man vom Standard abweichen will.
Das ist übrigens auch hier der Fall. Nach bestehendem TSG gibt es ebenfalls ein Offenbarungsverbot. Sollte dagegen jemand verstoßen spezifiziert das Gesetz keine Strafe, was bedeutet, dass der Standard greift. Für einen Verstoß dagegen haftet man also schon jetzt mit bis zu 1000 Euro. Mit den Alternativvorschlägen wäre es teurer geworden, aber unter anderem darum ging es ja auch bei einem Alternativvorschlag. Also nichts mit, wir machen uns Gedanken über Strafen bevor wir überhaupt ein Gesetz haben. Das Gesetz besteht im Grunde schon und der Antrag diesbezüglich war, abweichend von der Standardstrafe eine Bußgeldzahlung bis zu 2500 Euro zu ermöglichen.