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Normale Version: 1st Gala Con - The Grand Galloping Gala for European Bronies
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(15.07.2012)Fragga schrieb: [ -> ]
(15.07.2012)Jensayn schrieb: [ -> ]Wenn man jetzt 17 ist wie ich..und es dauert in meinem Fall,wärend der Galacon noch 2 Monate bis ich 18 werde,braucht man da wirklich dieses Formular? Ist man nicht so reif genug um auf sich selber aufpassen zu können?

es geht nicht um die reife (dann müssten einige mittzwanziger den zettel mitnehmen Tongue) sonder nur ums Gesetz und die Absicherung der Veranstalter

Gut seh ich ein.
Also einfach Zettel mitbringen und fertig?
Was wenn man niemanden hat der auf einem "aufpassen" kann?
Würde denn vielleicht eine Vollmacht der Eltern reichen?
Im Notfall müssen wir (bzw. die Sanitäter) ein Erziehungsberechtigten oder Beauftragten Ü21 umgehend erreichen können.
Was ist eigentlich, wenn man auch von Sonntag auf Montag übernachtet, kommt man dann ins gleiche Zimmer wie von Samstag auf Sonntag?
Ich würde nämlich dann, wenn möglich, mit einer Freundin aus dem 4er in ein 2er, da ich annehme, dass ein paar frei werden ^^
(15.07.2012)weatherhoof schrieb: [ -> ]Im Notfall müssen wir (bzw. die Sanitäter) ein Erziehungsberechtigten oder Beauftragten Ü21 umgehend erreichen können.

Ü21??? Ü18 oder?
(15.07.2012)weatherhoof schrieb: [ -> ]Im Notfall müssen wir (bzw. die Sanitäter) ein Erziehungsberechtigten oder Beauftragten Ü21 umgehend erreichen können.

Also ich frag nochmal ganz doof..
Eine Volmacht würde also ausreichen solange ihr (die Sanitäter usw.) die ErziehungsBerechtigten JEDERZEIT darüber erreichen könntet? Also wenn dort Kontaktdaten draufstehen ist das okay?
Ich kann an der Stelle nur raten, aber ich würde behaupten, da die ÜB von Sonntag auf Montag nicht mehr Teil der Con ist, müsstet ihr das direkt mit den Leuten von der Herberge abklären.
(15.07.2012)Marcel2605 schrieb: [ -> ]
(15.07.2012)weatherhoof schrieb: [ -> ]Im Notfall müssen wir (bzw. die Sanitäter) ein Erziehungsberechtigten oder Beauftragten Ü21 umgehend erreichen können.

Ü21??? Ü18 oder?

Nein Ü21. Mit Ü18 ist man zwar Volljährig, aber nicht Erwachsen - und nur erwachsene Personen bzw. Besitzer einer JuLeiCa Ü16 dürfen als Aufsichtsperson agieren.

Eine Elterliche Vollmacht kann auch durch das Dokument ausgesprochen werden, da es wie gesagt wichtig für die Veranstalterhaftpflicht ist (und für den Notdienst).
Moment ich blick gar nix mehr... Muss die Person nun 21 sein, die als Aufsichtsperson gilt?
(15.07.2012)weatherhoof schrieb: [ -> ]
(15.07.2012)Marcel2605 schrieb: [ -> ]
(15.07.2012)weatherhoof schrieb: [ -> ]Im Notfall müssen wir (bzw. die Sanitäter) ein Erziehungsberechtigten oder Beauftragten Ü21 umgehend erreichen können.

Ü21??? Ü18 oder?

Nein Ü21. Mit Ü18 ist man zwar Volljährig, aber nicht Erwachsen - und nur erwachsene Personen bzw. Besitzer einer JuLeiCa Ü16 dürfen als Aufsichtsperson agieren.

Eine Elterliche Vollmacht kann auch durch das Dokument ausgesprochen werden, da es wie gesagt wichtig für die Veranstalterhaftpflicht ist (und für den Notdienst).

Ja aber in diesem Fomular muss man doch jemanden angeben der auf einen "aufpasst" Sojemanden habe ich nicht Octavia angry
Also reicht eine elterliche Vollmacht mit NotfallKontaktdaten aus.
So wie ich das sehe Derpy confused
Wie meine Frage gekonnt ignoriert wird ^-^
Aber was solls, gedulde ich mich halt...
welche frage Secret?
Ich glaube er meint diese hier:

(15.07.2012)Secret schrieb: [ -> ]Was ist eigentlich, wenn man auch von Sonntag auf Montag übernachtet, kommt man dann ins gleiche Zimmer wie von Samstag auf Sonntag?
Ich würde nämlich dann, wenn möglich, mit einer Freundin aus dem 4er in ein 2er, da ich annehme, dass ein paar frei werden ^^
nun das ist eine sehr gute frage XD
ich glaube von Sonntag auf Montag sind die Zimmer wieder anders
Soweit ich das verstanden habe, müssen die Übernachtungen von Sonntag auf Montag privat organisiert werden. Also müsste das auch jeder selber mit der Jugendherberge vereinbaren, ob es möglich ist, nochmal das selbe Zimmer zu bekommen.
jap^^
(16.07.2012)Riko schrieb: [ -> ]Soweit ich das verstanden habe, müssen die Übernachtungen von Sonntag auf Montag privat organisiert werden. Also müsste das auch jeder selber mit der Jugendherberge vereinbaren, ob es möglich ist, nochmal das selbe Zimmer zu bekommen.

Was für ein Blödsinn. Immerhin war das bei der Ticketbestellung explizit als Option angeführt, von daher würde ich schon erwarten, dass eine weitere Übernachtung dann soweit seitens der Orga mit der Herberge abgeklärt wurde.
nope
also man behält das Zimmer welches man hatte
(12.06.2012)Saij schrieb: [ -> ]Wenn ihr Übernachtung von Sonntag auf Montag braucht, könnt ihr auch einfach bei uns das Übernachtungsticket kaufen RD wink

Achja die Übernachtung von Sonntag auf Montag geht auch über die Orga.
Sorry, hatte das irgendwie anders im Kopf.
Wenn ihr die Übernachtung von Sonntag auf Montag gebucht habt, dann seid ihr auch eingetragen in der Raumliste. Unterschiedliche Räume sind aber nicht möglich (daneben liegt der JH die Raumliste schon vor)
So jetzt hab ich mal ne fragen, wenn ich diesen muddi zettel jetzt ausgefüllt hab und blabla ne aufpasser person hab, darf ich dann eigentlich länger als 22 uhr bleiben (cuz' ich bin 15) ?