(09.04.2012)Bergkamener schrieb: Bezeichnungen sind hierzulande genau festgelegt mit Name, Nummer, Wellenbereich und neuerdings auch mit digitalen Farbwerten.
Gut, deine Farbe ist genauer, aber Achatgrau stimmt fast mit den RGB-Werten überein.
Ist ja nicht böse gemeint
Aber diese Werte sind nicht anfechtbar.
Das Problem ist das nicht alle Farben mit Bezeichnungen festgelegt werden können wie Achatgrau
das wären ja unendlich viele Bezeichnungen.
Und für meine Arbeit sind Eben die werte das wichtigste,
es kann ja sein das jemand ein Achatgrau haben will aber etwas heller ist.
Und schon hat man eventuell eine Farbe die nirgendwo aufgelistet ist.
Von dieser werden die Werte gemessen und eingetragen.
Und versucht möglichst genau einzuhalten.
Da der Kunde die Werte akzeptiert hat kann er später nicht sagen das ist aber nicht die Farbe die ich wollte. Den als Beweis dient der Vergleich der Vorlagen Werte und der jetzigen Werte.