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08.06.2024, 03:52



Papst Franziskus I.
03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Diskriminierung kann auch notwendig sein. Niemand möchte gehbehinderte Fahrradcouriere, straffällige Polizisten oder NPD-Mitglieder als Beamte.

Ein typischer Äpfel/Birnen-Vergleich... Twilight: No, Really?


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Ich ignoriere es nicht, es ist nur falsch. Wenn da ein Krankenhaus steht, ist das ein Krankenhaus und es bekommt Zuwendungen wegen der Funktion als Krankenhaus. Das bekommt die Kirche genau so wie ein Verein oder eine Firma. Außerdem bekommen die nur eine zweckgebundene Unterstützung und die Kommunalverwaltung ist kompetent genug, das sicherzustellen. Nur Katholiken zahlen Steuergelder für die Erhaltung der Kirche an sich.

Wenn ein katholischer Kindergarten überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert wird, erwarte ich dort vollständigen Diskriminierungsschutz ohne Ausnahme! Das dem nicht so ist, beweist die Dokumentation, welche ich hiermit zum dritten mal poste:




(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Wenn die Zuschüsse wegbleiben oder wenn die Kirche zu hart beschränkt wird, werden die sozialen Einrichtungen geschlossen. Wenn die Gemeinden dazu in der Lage wären, diese selbst zu betreiben, würden sie das tun.

Und deswegen soll man alles so lassen wie es ist? Mir ist klar, dass diese Veränderung nicht von Heute auf Morgen geschehen kann, aber das ändert nichts daran, dass man sie anstreben sollte. Das bräuchte halt mal ein paar Politiker mit echtem Mumm in den Knochen.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Außerdem darf die Kirche nur Nichtchristen ausschließen, Frauen müssen gleich behandelt werden.

Hurra! Ab sofort ist laut Bergkamener Priesteramt für Frauen in der katholischen Kirche geöffnet. Cheerilee awesome Pinkie approved

Moment, ich wette ich habe da was missverstanden, nicht wahr? RD wink
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03.07.2013
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Diskriminierung kann auch notwendig sein. Niemand möchte gehbehinderte Fahrradcouriere, straffällige Polizisten oder NPD-Mitglieder als Beamte.

Ein typischer Äpfel/Birnen-Vergleich... Twilight: No, Really?

Natürlich, aber nur wenn man die Katholiken wegen ihrer Weltanschauung diskriminieren will.

Zitat:Wenn ein katholischer Kindergarten überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert wird, erwarte ich dort vollständigen Diskriminierungsschutz ohne Ausnahme!

Deine Meinung. Diese angeblich überwiegende Finanzierung ist eigentlich nur ein Zuschuss zu den Leistungen, viel kann man dafür nicht verlangen. Natürlich sehen die Journalisten nur die Zahlen, die auf den Jahresabschlüssen stehen; wer den Unterschied zwischen Aufwand und Kosten kennt, weiß es aber besser.

Zitat:Und deswegen soll man alles so lassen wie es ist? Mir ist klar, dass diese Veränderung nicht von Heute auf Morgen geschehen kann, aber das ändert nichts daran, dass man sie anstreben sollte. Das bräuchte halt mal ein paar Politiker mit echtem Mumm in den Knochen.

Die Kirche hat auch Rechte und darf nicht diskriminiert werden. Es versuchen alle Zuwendungsgeber, die Umsetzung des AGG zu fördern, aber ein Eingriff in die Grundrechte einer Organisation ist verfassungswidrig.

Zitat:
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Außerdem darf die Kirche nur Nichtchristen ausschließen, Frauen müssen gleich behandelt werden.

Hurra! Ab sofort ist laut Bergkamener Priesteramt für Frauen in der katholischen Kirche geöffnet. Cheerilee awesome Pinkie approved

Moment, ich wette ich habe da was missverstanden, nicht wahr? RD wink

Das Priesteramt ist keine Tätigkeit, die unter das AGG fällt, ganz einfach.
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03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Diskriminierung kann auch notwendig sein. Niemand möchte gehbehinderte Fahrradcouriere, straffällige Polizisten oder NPD-Mitglieder als Beamte.

Ein typischer Äpfel/Birnen-Vergleich... Twilight: No, Really?

Natürlich, aber nur wenn man die Katholiken wegen ihrer Weltanschauung diskriminieren will.

Und wer will das? Abgesehen davon führt das noch viel weiter weg von dem, was ich gemeint habe. Du vergleichst Äpfel mit Birnen, wenn Du sagst es wäre die gleiche Art von Diskriminierung, wenn man einem Rollstuhlfahrer nicht als Skilehrer einstellt wie wenn man eine Kindergärtnerin feuert, weil sie sich hat scheiden lassen. Im ersten Falle gibt es einen Sachgrund. Im zweiten Falle ist das moralische Willkür einer Weltanschauungsgemeinschaft und darf in einem fast ausschließlich staatlich finanzierten Kindergarten einfach nicht vorkommen!


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Wenn ein katholischer Kindergarten überwiegend aus öffentlichen Geldern finanziert wird, erwarte ich dort vollständigen Diskriminierungsschutz ohne Ausnahme!

Deine Meinung. Diese angeblich überwiegende Finanzierung ist eigentlich nur ein Zuschuss zu den Leistungen, viel kann man dafür nicht verlangen. Natürlich sehen die Journalisten nur die Zahlen, die auf den Jahresabschlüssen stehen; wer den Unterschied zwischen Aufwand und Kosten kennt, weiß es aber besser.

Tja, wenn es so viel angeblich nicht ausmacht dürfte es denen auch nichts ausmachen, darauf zu verzichten. Was? So ist das nun auch wieder nicht gemeint? Na sowas! Fakt ist, die Gesamtgesellschaft zahlt mit, also gelten auch gesamtgesellschaftliche Regeln und nicht die katholischen.

Und darf ich das so verstehen, dass Du also gegen umfassenden Diskriminierungsschutz bist, wie er im AGG von jedem Arbeitgeber außer den Tendenzbetrieben gefordert wird? OK, notiert!


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Und deswegen soll man alles so lassen wie es ist? Mir ist klar, dass diese Veränderung nicht von Heute auf Morgen geschehen kann, aber das ändert nichts daran, dass man sie anstreben sollte. Das bräuchte halt mal ein paar Politiker mit echtem Mumm in den Knochen.

Die Kirche hat auch Rechte und darf nicht diskriminiert werden. Es versuchen alle Zuwendungsgeber, die Umsetzung des AGG zu fördern, aber ein Eingriff in die Grundrechte einer Organisation ist verfassungswidrig.

Eine Organisation hat keine Grundrechte, Menschen haben Grundrechte. Und man diskriminiert nicht, indem man einer Kirche verbietet zu diskriminieren.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Außerdem darf die Kirche nur Nichtchristen ausschließen, Frauen müssen gleich behandelt werden.

Hurra! Ab sofort ist laut Bergkamener Priesteramt für Frauen in der katholischen Kirche geöffnet. Cheerilee awesome Pinkie approved

Moment, ich wette ich habe da was missverstanden, nicht wahr? RD wink

Das Priesteramt ist keine Tätigkeit, die unter das AGG fällt, ganz einfach.

Deshalb ist das AGG an dieser Stelle auch fehlerhaft und muss dringendst geändert werden.
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03.07.2013
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  Tja, wenn es so viel angeblich nicht ausmacht dürfte es denen auch nichts ausmachen, darauf zu verzichten. Was? So ist das nun auch wieder nicht gemeint? Na sowas! Fakt ist, die Gesamtgesellschaft zahlt mit, also gelten auch gesamtgesellschaftliche Regeln und nicht die katholischen.
Die Beiträge zu den Kosten, die der katholischen Kirche entstehen, sind gering. Der Schaden, den die Allgemeinheit erleiden würde,wenn die Kirche Einrichtungen schließen würde, wären extrem hoch. Was gibt es da nicht zu verstehen?

Zitat:Und darf ich das so verstehen, dass Du also gegen umfassenden Diskriminierungsschutz bist, wie er im AGG von jedem Arbeitgeber außer den Tendenzbetrieben gefordert wird? OK, notiert!
Lächerlich. Ich bin für das AGG, weil es ein gut begründetes Gesetz ist. Das AGG räumt den Religionsgeeinschaften aber rechtmäßigerweise Ausnahmen ein. Außerdem fordert das AGG nicht, es bestimmt.

Zitat:Eine Organisation hat keine Grundrechte, Menschen haben Grundrechte. Und man diskriminiert nicht, indem man einer Kirche verbietet zu diskriminieren.
Da kann man nur drüber lachen. Grundrechte können gem. Art. 19 GG auch Organisationen haben. Nur deshalb gibt es überhaubt Urheberrechtsklagen zwischen Unternehmen etc.

Zitat:Das Priesteramt ist keine Tätigkeit, die unter das AGG fällt, ganz einfach.

Deshalb ist das AGG an dieser Stelle auch fehlerhaft und muss dringendst geändert werden.
[/quote]

Der Staat soll also mittelbar die Religionsausübung beschränken? Wenn Katholiken keine Priesterinnen wollen, sollen sie auch keine bekommen. Das letzte, was ein Staat tun sollte, ist ein Eingriff in nicht unmittelbar schädliche Religionen und Weltanschauungen.
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03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Die Beiträge zu den Kosten, die der katholischen Kirche entstehen, sind gering. Der Schaden, den die Allgemeinheit erleiden würde,wenn die Kirche Einrichtungen schließen würde, wären extrem hoch. Was gibt es da nicht zu verstehen?

Nur wenn man das Kind mit dem Bade auskippt. Solche Veränderungen kommen nicht über Nacht, aber man muss damit anfangen.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Und darf ich das so verstehen, dass Du also gegen umfassenden Diskriminierungsschutz bist, wie er im AGG von jedem Arbeitgeber außer den Tendenzbetrieben gefordert wird? OK, notiert!
Lächerlich. Ich bin für das AGG, weil es ein gut begründetes Gesetz ist. Das AGG räumt den Religionsgeeinschaften aber rechtmäßigerweise Ausnahmen ein.

Rechtmäßigerweise inwiefern? Inwiefern ist es eine rechtmäßige Ausnahme zu gestatten, dass eine Kindergärtnerin gefeuert wird, nur weil sie sich scheiden lässt?


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Außerdem fordert das AGG nicht, es bestimmt.

Kleinlich!


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Eine Organisation hat keine Grundrechte, Menschen haben Grundrechte. Und man diskriminiert nicht, indem man einer Kirche verbietet zu diskriminieren.
Da kann man nur drüber lachen. Grundrechte können gem. Art. 19 GG auch Organisationen haben. Nur deshalb gibt es überhaubt Urheberrechtsklagen zwischen Unternehmen etc.

Wenn der normale Hanswurst in Rechtsdingen (das meint mich) von Grundrechten spricht, meint er damit sowas wie die Menschenrechte. Mir klar, dass Du da mehr Wissen hast. Punkt für Dich! Aber...

Selbstverständlich gehst Du auf den viel wichtigeren Passus (hab ihm mal fett hervorgehoben) gar nicht erst ein! Clever! RD salute


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Der Staat soll also mittelbar die Religionsausübung beschränken? Wenn Katholiken keine Priesterinnen wollen, sollen sie auch keine bekommen. Das letzte, was ein Staat tun sollte, ist ein Eingriff in nicht unmittelbar schädliche Religionen und Weltanschauungen.

Vergessen wir mal das Priesteramt. Das war lediglich entstanden aufgrund Deiner Steilvorlage. Mir geht es um die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben, die überwiegend öffentlich finanziert sind. Nicht mehr und nicht weniger. Wer Priester wird und wer nicht ist wahrlich deren Sache.
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03.07.2013
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Die Beiträge zu den Kosten, die der katholischen Kirche entstehen, sind gering. Der Schaden, den die Allgemeinheit erleiden würde,wenn die Kirche Einrichtungen schließen würde, wären extrem hoch. Was gibt es da nicht zu verstehen?

Nur wenn man das Kind mit dem Bade auskippt. Solche Veränderungen kommen nicht über Nacht, aber man muss damit anfangen.

Man kann sofort damit anfangen, wenn jeder bereit ist, 10% mehr Steuern zu zahlen. Die Gemeinden haben schon jetzt zu wenig Geld und niemand hilft.

Zitat:Rechtmäßigerweise inwiefern? Inwiefern ist es eine rechtmäßige Ausnahme zu gestatten, dass eine Kindergärtnerin gefeuert wird, nur weil sie sich scheiden lässt?

Die Kirche hat das schützenswerte Interesse daran, dass sich ihre Angestellten an ihre Regeln halten. Genau so, wie man Beamte wegen Gesetzesverstößen entlassen kann. In der Privatwirtschaft geht das nicht, aber Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zitat:Selbstverständlich gehst Du auf den viel wichtigeren Passus (hab ihm mal fett hervorgehoben) gar nicht erst ein! Clever! RD salute

Der Zwang, sich wie ein Privatunternehmen zu verhalten, diskriminiert dadurch, dass man eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einer anderen unterstellt, und zwar in einem Bereich, in dem das nicht nötig ist. Die Kirchen haben das Recht, sich ihre Angestellten so auszuwählen, dass ihr eigenes Selbstbild nicht geschädigt wird, weil es immer noch Religionsgemeinschaften und keine Verwaltung zum Selbstzweck ist.

Zitat:Vergessen wir mal das Priesteramt. Das war lediglich entstanden aufgrund Deiner Steilvorlage. Mir geht es um die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben, die überwiegend öffentlich finanziert sind. Nicht mehr und nicht weniger. Wer Priester wird und wer nicht ist wahrlich deren Sache.

Neben Art. 4 gibt es noch das Recht auf Erziehung, deshalb darf man nicht so einfach religiöse Kindergärten faktisch vernichten. Alleine deswegen dürfen die Kirchen ihre geschiedenen Kindergärtnerinnen rauswerfen.
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03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Man kann sofort damit anfangen, wenn jeder bereit ist, 10% mehr Steuern zu zahlen. Die Gemeinden haben schon jetzt zu wenig Geld und niemand hilft.

Sehe ich übrigens genauso. Ich bin grundsätzlich nicht gegen Steuererhöhungen.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Rechtmäßigerweise inwiefern? Inwiefern ist es eine rechtmäßige Ausnahme zu gestatten, dass eine Kindergärtnerin gefeuert wird, nur weil sie sich scheiden lässt?

Die Kirche hat das schützenswerte Interesse daran, dass sich ihre Angestellten an ihre Regeln halten. Genau so, wie man Beamte wegen Gesetzesverstößen entlassen kann. In der Privatwirtschaft geht das nicht, aber Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Und das ist ein gewaltiger Fehler, der korrigiert werden muss. Kirchen sollten nach Vereinsrecht behandelt werden.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Selbstverständlich gehst Du auf den viel wichtigeren Passus (hab ihm mal fett hervorgehoben) gar nicht erst ein! Clever! RD salute

Der Zwang, sich wie ein Privatunternehmen zu verhalten, diskriminiert dadurch, dass man eine Körperschaft des öffentlichen Rechts einer anderen unterstellt, und zwar in einem Bereich, in dem das nicht nötig ist. Die Kirchen haben das Recht, sich ihre Angestellten so auszuwählen, dass ihr eigenes Selbstbild nicht geschädigt wird, weil es immer noch Religionsgemeinschaften und keine Verwaltung zum Selbstzweck ist.

Ich sehe keinerlei Rechtfertigung dafür, dass Religionsgemeinschaften irgendwelche Sonderrechte gegenüber anderen Gemeinschaftsformen (Angelverein, Schachclub etc.) erhalten sollten, noch warum diese weiterhin Körperschaften des öffentlichen Rechts sein sollten.


(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  
Zitat:Vergessen wir mal das Priesteramt. Das war lediglich entstanden aufgrund Deiner Steilvorlage. Mir geht es um die Diskriminierung von Arbeitnehmern in Tendenzbetrieben, die überwiegend öffentlich finanziert sind. Nicht mehr und nicht weniger. Wer Priester wird und wer nicht ist wahrlich deren Sache.

Neben Art. 4 gibt es noch das Recht auf Erziehung, deshalb darf man nicht so einfach religiöse Kindergärten faktisch vernichten. Alleine deswegen dürfen die Kirchen ihre geschiedenen Kindergärtnerinnen rauswerfen.

Du redest weiterhin völlig an der Sache vorbei. Ich sage: Nein, dürfen sie nicht, da auch ich diesen Kindergarten mit meinem Steuergeldern mitfinanziere! Warum ist das so schwer zu begreifen?
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03.07.2013
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  Und das ist ein gewaltiger Fehler, der korrigiert werden muss. Kirchen sollten nach Vereinsrecht behandelt werden.

Sollten sie nach Deiner Meinung. Durch die historisch bedingte Verflechtung mit dem Sozialsystem ist dies unsinnig und gefährlich - hier hilft es, wenn man sich mit den Organisationsstrukturen des Sozialsystems auskennt. Außerdem werden sie durch ihre Mitgliederzahl automatisch zu Körperschaften des öffentlichen Rechts - hierzu braucht man fundierte Kenntnisse des Verwaltungsrechts. Wenn die Kirchen Vereine wären, könnten sie sich nicht mehr am Sozialsystem beteiligen und die Regelungen zur Entstehung von Körperschaften sind sehr schwer zu ändern.

Zitat:Ich sehe keinerlei Rechtfertigung dafür, dass Religionsgemeinschaften irgendwelche Sonderrechte gegenüber anderen Gemeinschaftsformen (Angelverein, Schachclub etc.) erhalten sollten, noch warum diese weiterhin Körperschaften des öffentlichen Rechts sein sollten.

Religionsgemeinschaften besitzen besonderen Schutz durch das Grundrecht auf freie Religionsausübung, außerdem haben sie durch ihre Mitgliederzahl und ihren Beteiligungen eine gewisse Wichtigkeit. Man kann natürlich die Sonderrechte nehmen, dann würden sämtliche kirchlichen Einrichtungen langsam zerfallen.

Zitat:Du redest weiterhin völlig an der Sache vorbei. Ich sage: Nein, dürfen sie nicht, da auch ich diesen Kindergarten mit meinem Steuergeldern mitfinanziere! Warum ist das so schwer zu begreifen?

Ja. Erstmal wird der Zweck gefördert und nicht der Kindergarten. Die Steuergelder werden dafür eingesetzt, dass Kinder angemessen betreut werden. Daran ist nichts schlechtes zu finden. Was die Verwaltung des Kindergartens intern macht, ist eine Sache, die nicht im Einflussbereich des Zuwendungsgebers liegt. Wenn die Kindergartenträger ihre Ausnahmeregelungen nutzen und nicht kirchentreue Angestellte kündigen, ist das im Vergleich zum entstehenden Betreuungsmangel das geringere Übel.
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03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Du musst nicht immer betonen, dass etwas was ich sage meine Meinung ist. Wenn ich es sage sollte klar sein, dass es meine Meinung ist. Ansonsten kann ich nicht erkennen, wieso die Kirchen nicht auch weiterhin sozial tätig sein können, wenn man ihnen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts entzieht. Auch kann ich nicht verstehen, wieso die Kirchen zerfallen sollten, wenn man ihnen ihre Sonderrechte entzieht. Klingt ja fast so als könnten sie nicht nach fairen Regeln spielen.

Abgesehen davon denke ich, dass wir diesen Austausch an Argumenten hiermit so stehen lassen können.
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03.07.2013
Bergkamener Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Ein Verein kann:
- keine Angestellten haben
- sich nicht wirtschaftlich betätigen
- sich nur durch Beiträge finanzieren
- keine Gebühren einziehen
- keine hoheitlichen Maßnahmen durchführen
etc.

Ein Krankenhaus mit ehrenamtlichen Ärzten, ohne Einnahmen, ohne Entgelte und ohne das Recht, hoheitliche Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens auszuführen wäre nicht unbedingt funktionsfähig. Ein Kindergarten braucht diese Sachen auch, Sozialdienste auch und so weiter.
Außerdem würde nicht die Kirche zerfallen, sondern der von ihr aufgestellte Verwaltungsapparat.
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03.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Du kannst auch nie mal irgendwas einfach so stehen lassen und musst immer das letzte Wort haben, nicht wahr? RD wink

Alles was Du schreibst ließe sich durch Änderungen am Vereinsrecht lösen. Käs gegessen! Pinkie approved
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03.07.2013
Bergkamener Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  Alles was Du schreibst ließe sich durch Änderungen am Vereinsrecht lösen. Käs gegessen! Pinkie approved

Wer so etwas ERNSTHAFT in Betracht zieht, sollte sich dringend mit den Grundlagen des Rechtssystems auseinandersetzen.
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03.07.2013
Andorius Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(03.07.2013)CharlesErnestBarron schrieb:  
(03.07.2013)Bergkamener schrieb:  Man kann sofort damit anfangen, wenn jeder bereit ist, 10% mehr Steuern zu zahlen. Die Gemeinden haben schon jetzt zu wenig Geld und niemand hilft.

Sehe ich übrigens genauso. Ich bin grundsätzlich nicht gegen Steuererhöhungen.
Viel Spaß beim Versuch das durchzusetzen.
woher soll den das geld kommen?
die Menschen haben eh schon viel zu wenig Geld.

wenn solche Organisationen das verfügbare geld nicht für sich selbst als Honorar ausgibt und stattdessen es mal selbstlos (was man eigentlich erwarten sollte) da einsetzt für das es eigentlich gedacht war, gäbe es solche Probleme nicht.
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17.07.2013
Black Owl Immortal Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Na, da geht aber wer mit der Zeit. Das ist wohl dieser Fortschritt von dem alle reden.

http://www.guardian.co.uk/world/2013/jul...cis-tweets

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30.07.2013
Bergkamener Offline
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RE: Papst Franziskus I.
So sehr scheint er Homosexuelle ja nicht zu hassen, wenn er sie nicht verurteilt, sondern verteidigt.
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30.07.2013
Blue Sparkle Offline
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RE: Papst Franziskus I.
So wie die Brasilianer ihn gefeiert haben möchte man meinen, er wäre ein Rockstark^^

[Bild: 00528cd316.png]
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30.07.2013
Black Owl Immortal Offline
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RE: Papst Franziskus I.
(30.07.2013)Bergkamener schrieb:  So sehr scheint er Homosexuelle ja nicht zu hassen, wenn er sie nicht verurteilt, sondern verteidigt.

Na, wenn das nicht stark verallgemeinert ist

Zitat:Die katholische Lehre verbiete zudem eine Diskriminierung von Homosexuellen und fordere deren Integration, betonte Franziskus unter Verweis auf den Katechismus der katholischen Kirche. Nach dessen Maßgabe ist die homosexuelle Veranlagung an sich nicht sündhaft, sondern das Praktizieren der Homosexualität.

Wer in einem Zuge sagt das man Homosexuelle nicht diskriminieren soll, aber sagt das das Praktizieren von Homosexualität Sünde ist macht rein gar nichts besser.

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30.07.2013
Charles Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Jupp, ist so ähnlich wie zu sagen, dass er natürlich voll dafür ist, dass Du am Leben bleibst, aber atmen geht gar net. Diese Wahnsinns-Logik wird sich mir nie erschließen. Genausowenig wie man als Schwuler oder Bisexueller so einen Hanswurst auch noch feiern kann. Aber hey, es gibt auch schwule Republikaner. Williges Schlachtvieh sag ich da nur. Facehoof
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30.07.2013
Bergkamener Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Das eine ist seine Aussage, das andere ist eine katholische Regelung. Dass er natürlich nicht alleine und schon gar nicht in ein paar Monaten die katholischen Richtlinien ändern kann, sollte eigentlich verständlich sein.
Zunächst gilt aber sein gesprochenes Wort mehr als die Regelungen seiner Organisation, alles andere würde ein Widerspruch zum Reformgedanken sein.
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30.07.2013
Black Owl Immortal Offline
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RE: Papst Franziskus I.
Das Praktizieren von Homosexualität als Sünde zu bezeichnen führt jeden Reformationsgedanke ad absurdum.

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