(11.06.2013)ZerguhlX schrieb: mit dem verkauf hat man alle rechte am gut abgetreten.
in meinen augen gibt es keinen grund den ursprünglischen verkaufer um erlaubniss zu fragen.
du fragst ja auch nicht Phillips ob du deinen fernseher weiterverkaufen darfst.
^this
Mit seinem Eigentum kann jeder generell tun und lassen, was er will. Es ist sicher eine nette Geste, die Näherin zu fragen, aber nötig ist das nun wirklich nicht. Letztlich ist die rechtliche Situation klar: Die Entscheidung zum Verkauf liegt allein beim Eigentümer und geht sonst niemanden etwas an. Von daher finde ich es auch unangemessen, sich hier darüber zu beschweren.
Edit: @Ninjah Dash: Du bist wirklich ein Ninja.
Wie wäre es, du würdest mal entsprechend Quellen dazu liefern?
Und selbst wenn es da Regelungen geben sollte: Was erwartet ihr? Dass YaschaYing zwei Wochen lang darauf verzichtet, sich etwas zu Essen zu kaufen, weil sie kein Geld hat und ihre Plushies nicht verkaufen darf?
Edit2: Nachdem hier alle nur ihr Halbwissen anbringen, habe ich mich mal auf die Suche nach Paragraphen gemacht. Um nicht unnötig zu spammen, packe ich das mal hier mit rein und schreibe keinen neuen Beitrag. Wer ernsthaft über das Thema Urheberrecht diskutieren möchte, möge bitte einen neues Thema eröffnen...
Ich konnte auch nach 20 minütiger Suche keinen Paragraphen finde, der den Verkauf verbietet. Das einzige, was ich gefunden habe, ist
§ 26 Folgerecht. Auch dieser verbietet den Verkauf nicht. Er garantiert lediglich dem Urheber eine Beteiligung am Veräußerungserlös. Allerdings gilt dieser Paragraph auch nur für Kunsthändler oder Versteigerer und bei einem Erlös von weniger als 400 € ist er generell nicht anzuwenden.
Er ist also in diesem Fall in doppelter Hinsicht uninteressant.
@YaschaYing: Ich wünsch dir noch viel Glück beim Verkauf.
Prinzipiell interessiert wäre ich zwar auch, aber ich habe momentan einfach nicht das Geld dafür.