Urheberrechte und Nutzungsrechte
Ich bin vorhin auf eine Diskussion gestossen, bei der eine Künstlerin gegen eine Person vorgehen wollte, die nicht nur ihre Bilder geklaut hat, sondern sich auch als die Künstlerin auf einer anderen Plattform ausgegeben und die Bilder veröffentlicht hat. Da die Person die Bilder von ihrer Facebook-Künstlerseite geklaut hatte, meinten einige Leute, sie könne nichts dagegen tun, denn sobald sie Bilder auf Facebook hochlädt, gibt sie das Urheberrecht an Facebook ab.
Sorry, aber das ist Nonsense!
Das Urheberrecht ist und bleibt beim Künstler ab der Erschaffung eines Kunstwerks und erlischt erst 70 Jahre nach seinem Tod. Man muss es weder durch Patent schützen, noch irgendwie beantragen. Nur weil man bei einer Onlineseite in den AGB´s zustimmt, dass die Seite die Bilder für eigene Zwecke nutzen kann, verliert man das Urheberrecht nicht. Die Seite garantiert sich lediglich die Nutzungsrechte an den Bildern. Urheberrecht und Nutzungsrecht ist NICHT DAS GLEICHE! Und der gesetzliche Schutz des Urheberrechts eines Landes bzw. internationaler Vereinbarungen hat immer Priorität vor dem, was in irgendwelchen AGB´s steht!!!
Urheberrecht verbleibt beim Künstler und anhand dieses kann der Künstler entscheiden, wem und in welchem Maße man die Nutzungsrechte einräumt. Im Nutzungsrecht wird vereinbart, wer, wie lange und auf welche Weise ein Werk nutzen kann. Wer zum Beispiel ein Bild in Auftrag gegeben hat und dieses laut Vertrag zu privaten Zwecken dienen soll, kann nicht einfach hingehen und daraus ein Cover für die CD seiner Band machen, wenn er sie kommerziell vertreiben möchte. Das müsste in einem anderen Vertrag oder einem Zusatzschreiben extra vereinbart werden.
Genauso kann kein Verlag auf meine Seite hingehen und ein Bild als Cover seines Buches nutzen. Er besitzt nunmal nicht die Nutzungsrechte an dem Bild und Facebook besitzt nicht die Rechte, um ihm diese einzuräumen.
Ihr verliert also keine Urheberrechte, wenn ihr Bilder auf Facebook postet. Dieses bleibt bei euch.
In den AGB´s von Facebook steht folgendes dazu:
„Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“
Es handelt sich lediglich um ein einfaches Nutzungsrecht, mit dem Facebook weder Geld verdienen kann, noch es einem verboten ist, die Bilder irgendwo anders zu veröffentlichen.
Doch nur weil es in den AGB´s von Facebook steht, ist es noch lange nicht rechtlich wirksam. Viele AGB´s und Verträge würden niemals vor Gericht standhalten. Also lasst euch nicht verunsichern.
Foto: Urheberrechte und Nutzungsrechte Ich bin vorhin auf eine Diskussion gestossen, bei der eine Künstlerin gegen eine Person vorgehen wollte, die nicht nur ihre Bilder geklaut hat, sondern sich auch als die Künstlerin auf einer anderen Plattform ausgegeben und die Bilder veröffentlicht hat. Da die Person die Bilder von ihrer Facebook-Künstlerseite geklaut hatte, meinten einige Leute, sie könne nichts dagegen tun, denn sobald sie Bilder auf Facebook hochlädt, gibt sie das Urheberrecht an Facebook ab. Sorry, aber das ist Nonsense!
Das Urheberrecht ist und bleibt beim Künstler ab der Erschaffung eines Kunstwerks und erlischt erst 70 Jahre nach seinem Tod. Man muss es weder durch Patent schützen, noch irgendwie beantragen. Nur weil man bei einer Onlineseite in den AGB´s zustimmt, dass die Seite die Bilder für eigene Zwecke nutzen kann, verliert man das Urheberrecht nicht. Die Seite garantiert sich lediglich die Nutzungsrechte an den Bildern. Urheberrecht und Nutzungsrecht ist NICHT DAS GLEICHE! Und der gesetzliche Schutz des Urheberrechts eines Landes bzw. internationaler Vereinbarungen hat immer Priorität vor dem, was in irgendwelchen AGB´s steht!!! Urheberrecht verbleibt beim Künstler und anhand dieses kann der Künstler entscheiden, wem und in welchem Maße man die Nutzungsrechte einräumt. Im Nutzungsrecht wird vereinbart, wer, wie lange und auf welche Weise ein Werk nutzen kann. Wer zum Beispiel ein Bild in Auftrag gegeben hat und dieses laut Vertrag zu privaten Zwecken dienen soll, kann nicht einfach hingehen und daraus ein Cover für die CD seiner Band machen, wenn er sie kommerziell vertreiben möchte. Das müsste in einem anderen Vertrag oder einem Zusatzschreiben extra vereinbart werden. Genauso kann kein Verlag auf meine Seite hingehen und ein Bild als Cover seines Buches nutzen. Er besitzt nunmal nicht die Nutzungsrechte an dem Bild und Facebook besitzt nicht die Rechte, um ihm diese einzuräumen. Ihr verliert also keine Urheberrechte, wenn ihr Bilder auf Facebook postet. Dieses bleibt bei euch. In den AGB´s von Facebook steht folgendes dazu: „Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“).“ Es handelt sich lediglich um ein einfaches Nutzungsrecht, mit dem Facebook weder Geld verdienen kann, noch es einem verboten ist, die Bilder irgendwo anders zu veröffentlichen. Doch nur weil es in den AGB´s von Facebook steht, ist es noch lange nicht rechtlich wirksam.
Viele AGB´s und Verträge würden niemals vor Gericht standhalten. Also lasst euch nicht verunsichern.
© JD-Ayane /
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