(17.08.2016)Triss schrieb: [ -> ]Solche Übereinkünfte können sich ja ändern; wenn es bewiesen ist, dass diese Art von Autos nicht gefährlich sind, sehe ich keinen Grund, sie nicht zuzulassen.
Ich würde mich sehr über solche Autos freuen, dann könnte ich mir auch ein Auto zulegen.
Diese Regelung hatte zum großen Teil rechtliche und Versicherungstechnische Grundlagen. Durch diese Regelung ist vor allem die Problematik bei der Haftung eines Automatischen Fahrzeuges geklärt worden. Durch die Verwendung eines Fahrers der die Kontrolle über das Fahrzeug behalten muss, wurde in Stein gemeiselt das dieser auch haftbar für das ist was das Auto macht.
Es gibt viele Situationen die rechtlich bei einem normalen Auto geklärt, bei einem automatischen aber zu unschönen Konsequenzen hätten führen können. Mal ein kleines Beispiel:
Ich fahre durch den Wald und plötzlich sind vor mir Wanderer auf der Straße. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder ich sage "OK, Scheißs aufs Auto ich fahre in den Wald." Jetzt ist mein Auto kaputt und ich verletzt. Ist meine Schuld, weil ich in den Wald gefahren bin.
Oder ich versuche zu bremsen und fahre einen Wanderer an. Klare Sache: Entweder ich bin Schuld, oder der Wanderer und im besten Falle wird die Schuld geteilt. (Am wahrscheinlichsten). Situation gelöst.
Jetzt machen wir das ganze mal mit einem automatischen Auto.
Die Programierung des Wagens sagt Bremsen, schafft das aber nicht mehr und der Fußgänger ist verletzt oder tot. Dann werde unter Umständen ich wegen einer Fahrlässigen Tötung angezeigt, wehre mich aber und jetzt kommt mein Anwalt daher und sagt: "Blödes Auto, warum fährt es nicht in den Wald und belastet den Fahrer mit einem solchen Verfahren."
Oder das Auto fährt tatsächlich in den Wald und ich werde schwer verletzt. Dann kann ich den Hersteller des Wagens verklagen weil der Wagen mich verletzt hat obwohl er nur hätte bremsen müssen.
Bei solchen Szenairen besteht eine große Gefahr oder Problematik das der Hersteller auf einmal eine Mitschuld an Verkehrsunfällen bekommt oder sich Schadensersatzforderungen stellen muss die er vorher nicht hat tragen müssen. Auch Strafrechtlich boten die alten Gesetze sehr viel Zündstoff die mit dieser Regelung aus der Welt geschafft wurden.
Der Fahrer kann jetzt eingreifen, und somit nach seinem Gusto handeln und muss - wie bisher - für seinen Wagen und sein Handeln mit seiner Versicherung alleine gerade stehen.
Solche "Dilemmaszenarien" sind auch das große Problem der Software. Welche Leben sollten der Programierung des Fahrzeuges wichtiger sein, die der anderen oder die der Insassen. Darf z.B. ein Automatisches Fahrzeug in ein Stauende auffahren wenn es dieses nicht erkannt hat und somit zum Preis der Verletung anderer die der Insassen schonen oder muss der Wagen in dem Szenario in die Botanik ausweichen und seine Insassen töten, aber das anderer Verkehrsteilnehmer schützen? Ist das dann Mord oder normaler Unfall?
Deutschland geht da noch weiter und wird die Verkehrsrechtliche Basis vermutlich so regeln das der Fahrzeugführer jederzeit und sofort bereit sein muss die Manuelle Kontrolle zu übernehmen. Das heißt das die Hände wohl am Lenkrad bleiben müssen.
Die Wiener Übereinkunft über den Straßenverkehr ist aber nicht dafür bekannt sich schnell zu ändern, da sie einfach in Wahnsinnig vielen Ländern gilt und relativ allgemein gehalten ist. Sie stellt aber mit den Grundsatz vieler Nationaler Verkehrsgesetzte da; Und das teilweise auf so grundlegenden Basisfakten das sie sogar für das Aussehen der Verkehrsschilder zuständig ist.
(17.08.2016)Triss schrieb: [ -> ]Angst vorm Selbstfahren, was sich mit vollautomatisierten Autos erledigt haben dürfte.
Dann solltest du aber erst Recht fahren.
Ich hatte früher auch Angt vor dem Fahren, aber das sollte dich nicht abhalten es dennoch zu tun. Die Sicherheit kommt mit der Zeit und dann macht es auch Spaß.
Ich persönlich würde so ein Fahrzeug nicht kaufen, da für mich eigentlich der Reiz am eigenen Auto auch daran liegt es zu fahren. Daher würde ich auch nur so einen Wagen kaufen der in erster Linie dafür gedacht ist gefahren zu werden. Ich würde mich aber nicht gegen einen Wagen wehren der beides kann. Schließlich hat schon der Notbremsassistent gezeigt das solche System echt toll zum rumspielen sind.
(17.08.2016)Railway Dash schrieb: [ -> ]Geht ja jetzt schon los mit all den “Assistenten“, die schon heute bei Neuwagen aller Klassen gesetzliche Pflicht sind
Pflicht ist nur ESP und das aus einem guten Grund.
Jeder der schon einmal einen ESP-Eingriff mitbekommen hat wird froh sein dieses System zu haben. Man kommt zwar ohne aus, aber nur nach sehr viel Training und entsprechenden Fahrkursen die dann schon ins Semiprofessionelle gehen. Ich bin mit Totsicher das die wenigsten untrainierten Fahrer z.b. dieses klassiche Elchtestmanöver, das im übrigen zu den schwierigsten Notmanövern im Straßenverkehr überhaupt gehört, ohne ESP hinbekommen.
Von einer Zwangsweisen Ausrüstung sind wir Meilenweit entfernt. Geschweige denn das nur wenige Autobesitzer das Selbstfahren aufgeben würden. Ich bin sicher dass das Konzept des Autos mit Lenkrad niemals aus den Verkaufsräumen verschwinden wird. ^^