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Normale Version: ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)
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(10.08.2012)Flutter Dash schrieb: [ -> ]Wer Musik hochlädt soll sich nicht so haben, dass das illegal ist, weiß jeder. Vom Datenschutz her ist diese Entscheidung unbedenklich.

I beg to differ. Das Fernmeldegeheimnis ist immerhin als Grundrecht im Grundgesetz fest geschrieben, und darf laut Auslegung des BGH für jede noch so nichtige Rechteverletzung aufgehoben werden, einfacher Antrag beim Gericht genügt.

Das Gesetz wurde bei Einführung absichtlich auf "Gewerbliches Ausmaß" und Verhältnismäßigkeit eingeschränkt, um eben gerade den Bürger zu schützen, der ein Urlaubsvideo hochlädt, und dabei die im Hintergrund laufende Musik übersieht. Das BGH sieht aber in jedem Upload automatisch ein gewerbliches Ausmaß, weil der Internetanschluss selbst ja von einem Unternehmen betrieben wird, und hält pauschal alles für Verhältnismäßig. Mit anderen Worten: Die Musikindustrie darf jede Adresse abfragen, und muss nicht mal mehr irgendwas begründen. Fernmeldegeheimnis ad absurdum.

Mal abwarten, ob sie damit noch vor das Verfassungsgericht ziehen. Schlimmstenfalls muss das Gesetz halt so abgeändert werden, dass die ursprüngliche Intention der Einschränkung auf massive Verbreitung und der Schutz der Grundrechte des unbedeutenden Gelegenheitstauschers wieder hergestellt wird.
(10.08.2012)404compliant schrieb: [ -> ]I beg to differ. Das Fernmeldegeheimnis ist immerhin als Grundrecht im Grundgesetz fest geschrieben, und darf laut Auslegung des BGH für jede noch so nichtige Rechteverletzung aufgehoben werden, einfacher Antrag beim Gericht genügt.

Was ist eine "nichtige" Rechtsverletzung? Zwar sind die Schadensersatzforderungen häufig völlig überzogen, aber wenn wir bei einem einzelnen Vergehen noch immer von 100€ ausgehen – was ich für angemessen halte – ist das in meinen Augen nicht mehr nichtig.

Wenn ich vor Gericht glaubwürdig belegen kann, dass eine Person mit der und der Handynummer belästigende Anrufe bei mir macht, wird ebenso eine Offenlegung der Kontaktdaten durch den Mobilfunkbetreiber erwirkt werden, oder nicht? (irgendwie glaube ich, dass das sogar einfacher geht) Hier ist es halt eine IP-Adresse.

Der "Gelegenheitstauscher" hat Grundrechte, der Rechteinhaber aber ebenfalls. Und eine strafrechtliche Verfolgung bei einer offensichtlichen Straftat gehört in einem Rechtsstaat ebenso dazu.

Was es das Gesetz und das gewerbliche Ausmaß angeht:

StGB §101 Anspruch auf Auskunft schrieb:(1) Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf unverzügliche Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke oder sonstigen Erzeugnisse in Anspruch genommen werden. Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.

Provider

Rechteinhaber
Benutzer

Das "Wer in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht [...] verletzt" bezeichnet den Provider, es wäre lächerlich, wenn man den User um Auskunft fragen würde.
Weiter heißt es, dass dieser "Auskunft über die Herkunft [...] der rechtsverletzenden Vervielfältigungsstücke" geben muss. Dies bezieht sich nun auf
den Benutzer, der es hochgeladen hat. Hier steht nichts davon, dass die rechtverletzende Verfielfältigung, die vom Benutzer vorgenommen wurde, gewerblichen Ausmaßes sein muss.
Geh sterben ACTA!
Mehr sag ich nicht RD wink
ACTA ist schon tot
(12.08.2012)Killbeat schrieb: [ -> ]ACTA ist schon tot

Der nächste Gesetzentwurf ist schon auf dem Weg.Octavia angry
bisher sind die doch alle gescheitert. IPRED/IPRED 2, CISPA usw. werden es auch
(12.08.2012)Twilight Shadow schrieb: [ -> ]
(12.08.2012)Killbeat schrieb: [ -> ]ACTA ist schon tot

Der nächste Gesetzentwurf ist schon auf dem Weg.Octavia angry

Und wir werden abwarten, wie der ausfällt. Ob er dieselben Fehler wie ACTA macht, oder ob er mal zur Ausnahme eine intelligente Lösung bringt.
(12.08.2012)Flutter Dash schrieb: [ -> ]Und wir werden abwarten, wie der ausfällt. Ob er dieselben Fehler wie ACTA macht, oder ob er mal zur Ausnahme eine intelligente Lösung bringt.

Ich denke intelligente Lösungen kann man bei diesen Gesetzen abschreiben.
(12.08.2012)Twilight Shadow schrieb: [ -> ]Ich denke intelligente Lösungen kann man bei diesen Gesetzen abschreiben.

Glaube ich nicht, die "dummen" scheitern ja offensichtlich.
Kommt natürlich ganz darauf an, welchen Standpunkt man vertritt. Eine rechtstaatliche und verfassungskonforme Lösung ist möglich und würde ich als intelligent erachten.
(12.08.2012)Flutter Dash schrieb: [ -> ]Eine rechtstaatliche und verfassungskonforme Lösung ist möglich und würde ich als intelligent erachten.

Jedenfalls eine, die klar ausgelegt wird. In die man nichts hinein interpretieren kann.
Acta ist überhaupt nicht lieb und freundlich.
Wieso kann es nicht so bleiben wie es jetzt ist?
Bei dem ganzen Müll was auf der Welt passiert ist Urheberrechtsverletzung nun echt nicht nicht das größte Problem. Facehoof
Ich bin 12 und trotzdem werde ich gegen ACTA u.ä. auf die Straße gehen und protestieren. RD salute
Spoiler (Öffnen)
da sbrauchst du gar nicht. ACTA ist schon längst tot wie es dieser thread hier sein sollte
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