23.09.2021 |
Gray
Stick-Zebra
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RE: Coronavirus - Pandemie
(23.09.2021)Conqi schrieb: Ich stimme dir da grundlegend zu. Leuten irgendwelche grundlegenden Dinge wie medizinische Behandlung absprechen ist absolut asozial. Dann bitte gleich die Impfpflicht, aber das traut sich kein Politiker. Dann lieber Maßnahmen durch die Hintertüt.
Das widerspricht dem https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Nicht ohne Grund muss ich beim Tätowierer auch jedes mal einen Wisch unterschreiben das ich das will.
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23.09.2021 |
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GalaCon Volunteer-Stratege
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RE: Coronavirus - Pandemie
Sich nicht zu impfen kann das Recht anderer auf körperliche Unversehrtheit verletzen. Wo ist das Problem?
Ist ja nun bei weitem nicht die erste Krankheit, bei der es in Deutschland eine Impfpflicht gab.
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23.09.2021 |
Crash Override
Faust
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RE: Coronavirus - Pandemie
Nun ja, bei einer "impfpflicht" per gesetz gilt da der letzte Satz, der beim Artikel 2 steht.
Zitat: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Dummerweise gibt's da etwas, was in dem Fall da eingreift - nämlich ein Gesetz, welches aber aktuell nicht in der art vollzogen wird, das man von einer Impfpflicht sprechen kann, eine Impfung aber darüber zur Pflicht gesetzt werden könnte: den §28 IfSG.
Zitat:§ 28 IfSG:
(1) 1Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28a Absatz 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. 2Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. 3Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. 4Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.
(2) Wird festgestellt, dass eine Person in einer Gemeinschaftseinrichtung an Masern erkrankt, dessen verdächtig oder ansteckungsverdächtig ist, kann die zuständige Behörde Personen, die weder einen Impfschutz, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission entspricht, noch eine Immunität gegen Masern durch ärztliches Zeugnis nachweisen können, die in § 34 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten Verbote erteilen, bis eine Weiterverbreitung der Krankheit in der Gemeinschaftseinrichtung nicht mehr zu befürchten ist.
(3) Für Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 16 Abs. 5 bis 8, für ihre Überwachung außerdem § 16 Abs. 2 entsprechend.
Zitat:§ 28a IfSG:
Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein
1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
2a. Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises,
3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
7. Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,
8. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung,
9. umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen,
10. Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,
11. Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
12. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
15. Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens,
16. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs oder
17. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.
(2) 1Die Anordnung der folgenden Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ist nur zulässig, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre:
1. Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften nach Absatz 1 Nummer 10,
2. Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nach Absatz 1 Nummer 3, nach der das Verlassen des privaten Wohnbereichs nur zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Zwecken zulässig ist, und
3. Untersagung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen im Sinne von Absatz 1 Nummer 15, wie zum Beispiel Alten- oder Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Entbindungseinrichtungen oder Krankenhäusern für enge Angehörige von dort behandelten, gepflegten oder betreuten Personen.
2Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 Nummer 15 dürfen nicht zur vollständigen Isolation von einzelnen Personen oder Gruppen führen; ein Mindestmaß an sozialen Kontakten muss gewährleistet bleiben.
(3) 1Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und den §§ 29 bis 32 sind insbesondere an dem Schutz von Leben und Gesundheit und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems auszurichten; dabei sind absehbare Änderungen des Infektionsgeschehens durch ansteckendere, das Gesundheitssystem stärker belastende Virusvarianten zu berücksichtigen. 2Zum präventiven Infektionsschutz können insbesondere die in Absatz 1 Nummer 1, 2, 2a, 4 und 17 genannten Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 3Weitergehende Schutzmaßnahmen sollen unter Berücksichtigung des jeweiligen regionalen und überregionalen Infektionsgeschehens mit dem Ziel getroffen werden, eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. 4Wesentlicher Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen ist insbesondere die Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. 5Weitere Indikatoren wie die unter infektionsepidemiologischen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) geimpften Personen sollen bei der Bewertung des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden. 6Die Landesregierungen können im Rahmen der Festlegung der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten in einer Rechtsverordnung nach § 32 Schwellenwerte für die Indikatoren nach den Sätzen 4 und 5 festsetzen; entsprechend können die Schutzmaßnahmen innerhalb eines Landes regional differenziert werden. 7Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/covid-19-trends werktäglich nach Altersgruppen differenzierte und mindestens auf einzelne Länder und auf das Bundesgebiet bezogene Daten zu Indikatoren nach den Sätzen 4 und 5. 8Die Länder können die Indikatoren nach den Sätzen 4 und 5 landesweit oder regional differenziert auch statt bezogen auf 100 000 Einwohner bezogen auf das Land oder die jeweilige Region als Maßstab verwenden.
(4) 1Im Rahmen der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 1 Nummer 17 dürfen von den Verantwortlichen nur personenbezogene Angaben sowie Angaben zum Zeitraum und zum Ort des Aufenthaltes erhoben und verarbeitet werden, soweit dies zur Nachverfolgung von Kontaktpersonen zwingend notwendig ist. 2Die Verantwortlichen haben sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. 3Die Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck als der Aushändigung auf Anforderung an die nach Landesrecht für die Erhebung der Daten zuständigen Stellen verwendet werden und sind vier Wochen nach Erhebung zu löschen. 4Die zuständigen Stellen nach Satz 3 sind berechtigt, die erhobenen Daten anzufordern, soweit dies zur Kontaktnachverfolgung nach § 25 Absatz 1 erforderlich ist. 5Die Verantwortlichen nach Satz 1 sind in diesen Fällen verpflichtet, den zuständigen Stellen nach Satz 3 die erhobenen Daten zu übermitteln. 6Eine Weitergabe der übermittelten Daten durch die zuständigen Stellen nach Satz 3 oder eine Weiterverwendung durch diese zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung ist ausgeschlossen. 7Die den zuständigen Stellen nach Satz 3 übermittelten Daten sind von diesen unverzüglich irreversibel zu löschen, sobald die Daten für die Kontaktnachverfolgung nicht mehr benötigt werden.
(5) 1Rechtsverordnungen, die nach § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 erlassen werden, sind mit einer allgemeinen Begründung zu versehen und zeitlich zu befristen. 2Die Geltungsdauer beträgt grundsätzlich vier Wochen; sie kann verlängert werden.
(6) 1Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, nach § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und nach den §§ 29 bis 31 können auch kumulativ angeordnet werden, soweit und solange es für eine wirksame Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erforderlich ist. 2Bei Entscheidungen über Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) sind soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen, soweit dies mit dem Ziel einer wirksamen Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vereinbar ist. 3Einzelne soziale, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Bereiche, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, können von den Schutzmaßnahmen ausgenommen werden, soweit ihre Einbeziehung zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nicht zwingend erforderlich ist.
(7) 1Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt. 2Die Feststellung nach Satz 1 gilt als aufgehoben, sofern das Parlament in dem betroffenen Land nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 die weitere Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 für das Land feststellt; dies gilt entsprechend, sofern das Parlament in dem betroffenen Land nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung der weiteren Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 die weitere Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 erneut feststellt.
Nebenbei, von jeder impfung kann man "Schäden" davon tragen, aber muss nicht. Genauso wie manche daran Verrecken, andere aber rein gar nichts merken.
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24.09.2021 |
Gray
Stick-Zebra
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RE: Coronavirus - Pandemie
(23.09.2021)Crash Override schrieb: Nebenbei, von jeder impfung kann man "Schäden" davon tragen, aber muss nicht. Genauso wie manche daran Verrecken, andere aber rein gar nichts merken.
Stimmt, genau so wie der Großteil der mit Corona infizierten Personen es noch nicht einmal bemerkt. Insofern stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.
Von 7890000000 Menschen gab es 219000000 Fälle mit 4550000 Todesfällen.
Das macht Weltweit gesehen eine Rate von ca. 2,78% an Fällen und 0,06% Todesfälle.
Also selbst wenn ich das Pech habe an Corona zu erkranken (nicht nur infiziert zu sein) beträgt die Wahrscheinlichkeit daran zu sterben 2,08%.
Rechtfertigen diese 0,06% das ich mein Leben gefährde? Und ja, es gibt auch Leute die an der Impfung gestorben sind, also ist auch jede Impfung eine Gefahr und diese wird bewusst eingegangen.
Und dazu kommt noch das die Impfung weder vor einer Ansteckung, noch vor einer Erkrankung schützt sondern lediglich das Risiko eines schweren Verlaufs minimiert.
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24.09.2021 |
Conqi
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RE: Coronavirus - Pandemie
Jetzt werden hier aber ganz wilde Statistiken aufgestellt. Weltweite Zahlen sind absolut nicht zu gebrauchen für sowas, weil die Zahlen aus Schwellen- und Entwicklungsländern keinerlei Aussagekraft haben.
Fakt ist, dass die Chance auf einen schweren Corona-Verlauf in jeder Altersgruppe höher ist als auf einen schweren Impfverlauf und das deutlich. Soll ja von mir aus jeder selbst wissen, was er macht, aber so zu tun als wäre nicht impfen statistisch sinnvoll ist... bestenfalls fragwürdig.
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24.09.2021 |
Gray
Stick-Zebra
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)Conqi schrieb: Fakt ist, dass die Chance auf einen schweren Corona-Verlauf in jeder Altersgruppe höher ist als auf einen schweren Impfverlauf und das deutlich.
Auch wenn dem so ist, muss man erst mal an Corona erkranken. Zum Impfen geht man ja explizit für die Impfung. In dem Fall müsste man es damit vergleichen das die gleiche Anzahl an Personen die sich impfen lassen auch Corona erkranken würden. Das wäre natürlich eine rein spekulative Annahme.
Und wenn wir nur Deutschland betrachten, dürfte die ganze Sache noch weniger oft letal ausgehen, da wir ein relativ gutes Gesundheitssystem haben.
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24.09.2021 |
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GalaCon Volunteer-Stratege
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RE: Coronavirus - Pandemie
Vergleichst du allen ernstes ein, zwei dutzend Fälle, in denen jemand möglicherweise nach der Impfung gestorben ist, mit 93.000 Corona-Toten in Deutschland?
Eine Woche ungeimpft sein ist gefährlicher, als ein mal impfen mit dem unsichersten Impfstoff.
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24.09.2021 |
Crash Override
Faust
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)Gray schrieb: [...] Und wenn wir nur Deutschland betrachten, dürfte die ganze Sache noch weniger oft letal ausgehen, da wir ein relativ gutes Gesundheitssystem haben.
Wobei du da auch wieder die einzelnen personen außen vor lässt und alle (gesunde wie auch Vorerkrankte) in einen topf wirfst, was auch wieder Blödsinnig ist.
Dazu muss man noch einen Schritt weitergehen: die "geimpften" Schützen nicht nur sich selbst, sondern indirekt auch die, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. denn: ein Geimpfter schleudert weniger Viren wieder heraus im Falle einer infizierung (da das Immunsystem dann bereits eingreift) gegenüber einem Ungeimpften.
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24.09.2021 |
Gray
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)404compliant schrieb: Vergleichst du allen ernstes ein, zwei dutzend Fälle, in denen jemand möglicherweise nach der Impfung gestorben ist, mit 93.000 Corona-Toten in Deutschland?
Eine Woche ungeimpft sein ist gefährlicher, als ein mal impfen mit dem unsichersten Impfstoff.
Da habe ich aber Glück, ich bin seit fast 25 Jahren ungeimpft und nein ich bin kein Impfgegner.
(24.09.2021)Crash Override schrieb: Dazu muss man noch einen Schritt weitergehen: die "geimpften" Schützen nicht nur sich selbst, sondern indirekt auch die, die aus gesundheitlichen Gründen sich nicht impfen lassen können. denn: ein Geimpfter schleudert weniger Viren wieder heraus im Falle einer infizierung (da das Immunsystem dann bereits eingreift) gegenüber einem Ungeimpften.
Das tust du aber auch wenn du auf natürlichem Wege immunisiert bist. Nicht jede Krankheit kann oder muss man zu Tode impfen. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch die natürliche Mutation von Viren, weshalb deine Impfung jetzt schon wieder "nutzlos" sein kann.
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24.09.2021 |
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)Gray schrieb: Da habe ich aber Glück, ich bin seit fast 25 Jahren ungeimpft und nein ich bin kein Impfgegner.
Wow. Und 23 1/2 Jahre davon gab es SARS-COV2 noch nicht einmal, und trotzdem ist nichts passiert.
Ehrlich, muss dein Argument nicht verstehen, oder?
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24.09.2021 |
Gray
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)404compliant schrieb: Wow. Und 23 1/2 Jahre davon gab es SARS-COV2 noch nicht einmal, und trotzdem ist nichts passiert.
Das hast du jetzt tatsächlich nicht verstanden.
Es geht in meinem Beispiel nicht explizit um Corona sondern allgemein um Krankheiten gegen die man sich impfen lassen kann oder konnte.
Influenza, Schweinegrippe, Vogelgrippe, MKS usw. Also auch SARS-COV2 gehört zu dieser Liste und theoretisch kann man an jeder Erkrankung sterben.
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24.09.2021 |
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RE: Coronavirus - Pandemie
Keine Ahnung, wo du da jetzt von Corona-Impfungen auf andere, jahrzehnte bewährte und noch sichere Impfungen abgebogen bist. Macht es nur noch seltsamer.
Aber bitte, wer sich auf eigene Verantwortung nicht impfen lassen will, nur zu, dem wünsche ich viel Glück und einen milden Verlauf. Aber bitte haltet Abstand zu denen, die sich nicht schützen können.
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25.09.2021 |
Crash Override
Faust
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RE: Coronavirus - Pandemie
Das eine Impfung nur das "anlernen" des immunsystems ist, das jenes auf bestimmte stoffe reagiert - und das besser als wenn man sich einfach so infiziert - das ist dabei wohl auch egal. Letztlich wird auch der impfstoff vom Körper "bekämpft", allerdings ist das ganze so in's verhältnis gesetzt, das es keine Schlimmeren auswirkungen hat gegenüber einer direkten infektion.
sprich, geimpfte sind am ende auch nur "genesene", die allerdings keine natürliche infektion bekommen haben.
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25.09.2021 |
Gray
Stick-Zebra
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)404compliant schrieb: Aber bitte, wer sich auf eigene Verantwortung nicht impfen lassen will, nur zu, dem wünsche ich viel Glück und einen milden Verlauf. Aber bitte haltet Abstand zu denen, die sich nicht schützen können.
Es darf sich jeder so viel in den Körper spritzen lassen wie er will. Nur lasse ich mir von niemanden sagen ob ich das zu machen habe. Und egal wie sehr man es schönreden will, der Corona Impfstoff ist neu. Egal wie viel getestet wurde, man kann die Zeit nicht beschleunigen.
Und bezüglich "Abstand halten" könnte ich jetzt auch sagen das bitte jeder der ein Meerschweinchen hat Abstand zu mir halten soll, da ich extrem allergisch darauf reagiere. Aber deshalb kann ich auch nicht die Haltung von Meerschweinen verbieten.
(25.09.2021)Crash Override schrieb: sprich, geimpfte sind am ende auch nur "genesene", die allerdings keine natürliche infektion bekommen haben.
Da gebe ich dir vollkommen recht und genau wie die natürliche Immunisierung der "Genesenen", hält auch die Impfstoff-Immunisierung nicht ewig.
Man muss sich also immer und immer wieder impfen lassen. Vor allem Corona-Viren mutieren sehr schnell, weshalb hier, wie bei der Influenza, oft eine jährliche Impfung nötig ist.
Wobei bei Corona dazu kommt das es das erste mal ist das mRNA Impfstoffe zugelassen worden.
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25.09.2021 |
Crash Override
Faust
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RE: Coronavirus - Pandemie
... nur das jeder selbst eine art RNA - Ribonukleinsäure - besitzt, da die fast das gleiche Darstellt wie eine DNA; genauer: die DNA-informationen werden von den Zellen zu einer RNA umgeschlüsselt.
somit wurde im grunde nur diese information mit jener des spike-Proteins "modifiziert" (deswegen das kleine m vor dem mRNA), so das die Zelle die DNA des Coronavirus trägt und somit das Immunsystem auf diese weise (gegenüber "totimpfstoffen", bei denen abgetötete Viren eingesetzt werden - oder den Vektor-Impfstoffen, bei denen bestandteile der Viren mittels ungefährlichen Adenoviren transportiert werden) lernt, was genau anzugreifen ist. übrigens sind nur 2 Impfstoffe auf mRNA-Basis: die von BioNTec und Moderna; die von Astra-Zeneca wie auch Johnson & Johnson sind Vektor-impfstoffe, also eine etwas ältere technik.
Was die geschichte mit dem impfen angeht, übersiehst du aber noch etwas - es wurde in einer Studie herausgefunden, das bei genesenen das ganze unterschiedlich ablief (hatte ich ja schonmal erwähnt); bei einigen waren die T-helferzellen vermehrt vorzufinden, andere wiederum hatten mehr Killerzellen etc.
Somit ist es nicht gleich "wer genesen / Geimpft ist, muss sich das ständig auffrischen" - auch hier ist es, wie bei der infektion, von den jeweilgen personen abhängig. bei einigen ist das der fall, das sie das tun müssen, andere wiederum haben von einer einzelnen erkrankung ein paar jahre lang ihre ruhe.
und dann gibts noch so sonderfälle wie mich mit ner immun-überfunktion, die das auch nicht bräuchten - aber dennoch machen, einfach weil man am ende nicht weiß, wie gut das immunsystem damit agiert.
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25.09.2021 |
Conqi
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RE: Coronavirus - Pandemie
(24.09.2021)Gray schrieb: Da habe ich aber Glück, ich bin seit fast 25 Jahren ungeimpft und nein ich bin kein Impfgegner.
Deinen bisherigen Nachrichten nach wirkt das aber sehr stark so. Sprichst dich vehement gegen die Impfung aus, verlinkst fragwürdige Artikel und Statistiken und berufst dich auf irgendwelche Artikel im Grundgesetz ohne deren Einschränkungen zu beachten. Beim Impfgegner-Bingo hätte ich jetzt vermutlich ne Reihe voll.
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26.09.2021 |
Gray
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RE: Coronavirus - Pandemie
(25.09.2021)Conqi schrieb: (24.09.2021)Gray schrieb: Da habe ich aber Glück, ich bin seit fast 25 Jahren ungeimpft und nein ich bin kein Impfgegner.
Deinen bisherigen Nachrichten nach wirkt das aber sehr stark so. Sprichst dich vehement gegen die Impfung aus, verlinkst fragwürdige Artikel und Statistiken und berufst dich auf irgendwelche Artikel im Grundgesetz ohne deren Einschränkungen zu beachten. Beim Impfgegner-Bingo hätte ich jetzt vermutlich ne Reihe voll.
Ich bin Impfzwang-Gegner. Jeder darf mit seinem Körper machen was er will, aber eben auch nur mit seinem.
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26.09.2021 |
Crash Override
Faust
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RE: Coronavirus - Pandemie
Surprise, bisher gab es für keinen Impfstoff einen Impfzwang - weder für corona, noch für sowas wie Röteln oder gar Tetanus. Sowas gibt's in anderen Ländern aktuell, aber nicht in Deutschland.
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26.09.2021 |
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RE: Coronavirus - Pandemie
(26.09.2021)Crash Override schrieb: Surprise, bisher gab es für keinen Impfstoff einen Impfzwang
Darf ich widersprechen?
Die Geschichte der deutschen Impfpflichten geht zurück bis 1807, aber lassen wir mal Vorkriegszeiten weg. Nach dem Krieg gab es im Westen bis 1954 Impfpflicht gegen Diphterie und Scharlach, bis 1975 gegen Pocken. In der DDR galt allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, Tuberkulose, Kinderlähmung, Diphterie, Tetanus, Keuchhusten und Masern.
Seit 2001 gibt es in Deutschland wieder eine gesetzliche Grundlage für Impfpflicht, seit 2019 gilt die Impfpflicht gegen Masern in Schulen etc. Laut vorläufiger Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Impfpflicht rechtens, da der Schutz derjeniger, die nicht geimpft werden können, hier Vorrang hat.
Übrigens gehören die Verschwörungstheorien rund um die Pockenimpfung zu den absoluten Klassikern der Verschwörungstheorien, das meiste wurde jetzt nur auf Corona umgeschrieben.
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