(08.07.2012)Ember Drop schrieb: [ -> ][...] Da könnt ihr sagen, was ihr wollt, aber ich glaube schon, dass es einige Leute gibt, die durch Waffenbesitz ein Unheil abwenden konnten. Dies ist aber wahrscheinlich doch mehr die Ausnahme.
(08.07.2012)Bigtime 777 schrieb: [ -> ]Ich hab kaum nen Problem damit, dass problem ist erst dann wenn Leute ihre Waffen nicht gegen Unbefugten zugriff sichern, man hat ja gesehen wohin dass führt. In Privat Haushalten sollten die Gefäligst in nen dafür vorgesehenen Safe oder Waffenschrank liegen, und sie nicht offen ausgestellt werden wo jeder rankommt.
Vielleicht ist es noch erwähnenswert die Situation in Deutschland hervorzuheben.
Um eine Schusswaffe bei sich Zuhause (unter den rechtlichen Bestimmungen, Waffenschrank etc.) lagern zu dürfen, gibt es bestimmte Lizenzen.
Der "Waffenschein". Für Normalverbraucher wird dieser nicht ausgestellt. Um einen Waffenschein zu kriegen müssen einige Kriterien erfüllt werden, und das ist nicht einfach. Allerdings berechtigt diese Lizenz das Führen einer geladenen Schusswaffe in der Öffentlichkeit (mit Ausnahme bestimmter Örtlichkeiten). [Edit: Der Waffenschein ist auf die Berufstätigkeit, z.B. von Personenschützern ausgelegt, denn er berechtigt nur zum Führen, nicht zum Besitz einer Waffe. Die muss nach Feierabend abgegeben werden.]
Die "Waffenbesitzkarte" (WBK).
Unterteilt in drei Sparten, gelb für die Sportschützen, grün für die Jäger, rot für die Sammler.
Im WaffG ist geregelt, welche Vorraussetzungen und Bedürfnisse bestehen müssen, um eine WBK erfolgreich beantragen zu können.
Die WBK berechtigt zum Besitz, nicht zum Führen bestimmter, eingetragener Waffen. Der Großteil der Waffenbesitzer haben keinen Waffenschein, sondern eine WBK.
Abschließend kann man sagen, dass es nicht einfach ist, in Deutschland legal an eine Waffe ranzukommen.
Der einfachste Weg stellt sich als Sportschütze dar:
Nach einem Jahr regelmäßiger Betätigung im Schützenverein kann eine WBK (nach Erfüllung einiger Kriterien, wie Sachkundefortbildungen, Besitz eines geeigneten Waffenschrankes etc.) beantragt werden.